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Gibt's da auch was vom Finanzamt?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Kurze Frage...

Wenn ich während eines Lehrjahres aufgrund von Spesen und Fahrtkostenerstattungen Lohnsteuer zahlen musste und immer fleißig Gewerkschaftsbeiträge gezahlt hab kann ich mir dann vom Finanzamt was zurückholen?

Wird überhaupt was erstattet? Wenn ja, was?

Greetz

Jogo

soweit ich weiß, gibt's zumindest was für die fahrkosten, am besten du erkundigst dich mal beim finanzamt!

Dei Fahrkosten und die Gewerkschaftsbeiträge sind voll absetzber, wie es mit den Spesen ausschaut kann ich dir leider net sagen.

guten morgen!

als werbungskosten absetzbar sind alle kosten, die zur erhaltung, sicherung oder durchführung deiner arbeit nötig sind.

dazu zählen:

fahrtkosten zum / vom betrieb

lehrmittel (fachbücher, -zeitungen, ...)

evtl doppelte haushaltsführung

reisekosten (zur berufsschule, dienstreisen, ...)

beiträge zu gewerkschaft und anderen gemeinschaften, die dir helfen, deinen beruf durchzuführen

sonstige kosten, die du für deinen beruf hattest: z.b. telefon, computer, büromaterial...

einfach am jahresende eine steuererklärung machen (formulare beim finanzamt) und kohle zurückbekommen.

allerdings kannst du natürlich höchstens das zurückbekommen, das du auch bezahlt hast.

wenn du ausgaben in höhe von 10.000 € hattest, aber nur 5.000 € steuer bezahlt hast, bekommst du höchstens 5.000 € erstattet.

meiner meinung nach lohnt sich einen steuererklärung immer.

k.o.b

Sorry...aber das mit der Rückerstattung errechnet sich etwas anders:

Bruttojahreslohn - abzugsfähige Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen

aus diesem zu versteuerndes Einkommen werden alle abzüge neu berrechnet, verglichen mit den bereits bezahlten Abzügen entsteht dann die Differenz die man zurück bekommt, oder im schlimmeren Fall auch mal zahlen muss.

Fakt ist auch, das es eine Pauschale für Werbunskosten gibt von glaub ich z. Zt. 2000,- DM, wenn die einzelnen Ausgaben (werbungskosten) nicht über diese Pauschale drüber kommen, setzt man die Pauschale ab und wenn schon dann die Ausgaben, aber nie zusammen.

Die Beiträge der Gewerkschaften zählen nicht zu Werbungskosten, die werden wieder getrennt auf dem Formular angegeben,

Archiv

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