Veröffentlicht 17. März 200223 j Hi Leute, da sich die Aussagen bezüglich eines möglichen Durchfallens so ziemlich überall widersprechen, hätte ich gerne mal Aufklärung. Also in unserer Schule sagt man, der Prüfling muss nur anwesend sein, seine Sachen mitbringen und seinen Namen auf die Prüfung schreiben.(laut Nachfrage bei IHK vor ein paar Wochen) Sie soll ausser der blossen Teilnahme in keinem Fall relevant für die Abschlussprüfung sein-man kann also nicht durchfallen und die Punktzahl ist egal. Dann liest man wieder, dass mindestens 50 % Gesamtpunktzahl erreicht werden müssen, sonst Rückstufung ins 1. LJ usw. Da ich der tollen IHK so ziemlich alles zutrauen würde, bitte ich mal um Eure aktuellen Infos ! thx magga
17. März 200223 j Hi, Teilnahme genügt - keine Rückstufung durch die Kammer. Bei uns im Betrieb wird aber bei Leistungen unter 50% nachdrücklich Ausbildungsverlängerung empfohlen. Viel Glück.
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