Veröffentlicht 3. April 200223 j Hallo, Ãn der Abschlussprüfung Winter 2001/2002 kam in der WISO Prüfung eine Aufgabe dran, wo der Nettolohn berechnet werden sollte. Falls jemand weiß wie man auf die Lösung kommt, den bitte ich mir zu helfen. Ich hab die Aufgabe und die Lösung vor mir aber ich komme einfach nicht auf das Ergebnis. Wer kann mir bitte helfen? Oder wo finde im Internet Aufgaben zur Nettolohnberechnung? Gruss Dave
3. April 200223 j Ich hab ie Aufgabe zwar nicht vor der Nase, aber hast Du auch berücksichtigt, daß bei den ganzen Sozialabgaben, der Betrieb die Hälfte von der Summe übernimmt?
3. April 200223 j Hi ! Der Nettolohn berechnet sich: Bruttolohn abzgl: ./. Lohnsteuer (StKl x (lt. Lst-Tabelle) ./. Kirchensteuer (10% von Lst.,falls ev. oder kath.) ./. Solidaritätsabgabe (5,5 % von Lst.) Desweiteren sind abzuziehen: ./. Krankenversicherung (50% des Beitragsatzes der KK (Abhängig vom Versicherer) ./. Rentenversicherung (50% von 19,1% des Bruttolohns) ./. Arbeitslosenversicherung (50% von 6,5% des Bruttolohns) ./. Pflegeversicherung ( 1,7% des Bruttolohns) Kleiner Tipp: Lade dir hier ein Demo-Berechnungsprogramm runter, in der Hilfe findest du einiges zu den Abzügen....
3. April 200223 j Hallo, danke für deine Hilfe. Und wie siehts mit den Vermögenswirksamen Leistungen aus. Wie werden die in die Berechnung des Nettolohns mit einbezogen? Gruss Dave
3. April 200223 j Und wie siehts mit den Vermögenswirksamen Leistungen aus VWL werden immer am Schluss extra ausgewiesen.... Ich denke auch nicht das diese Prüfungsrelevant sind, oder ?
3. April 200223 j nur eine winzigkeit : kirchensteuer nie 10% sondern 8% oder 9% (der jeweilige tarif ist angegeben) kst nur bei "0" kindern prozentual rechnen; sonst auf alle fälle aus der Lst./Kst./soli tabelle auslesen.
3. April 200223 j was ist "lst.klasse x tabelle"; bitte nichts malnehmen lst immer aus tabelle auslesen
3. April 200223 j was ist "lst.klasse x tabelle"; smile..... lst= Lohnsteuer klasse "x"= Das "x" steht für Klasse 1,2,3,4 usw..... Tut mir leid, dass es so missverständlich war.... Mit der Kirchensteuer hast du recht, sie beträgt beträgt in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg 8%, in den übrigen Bundesländern 9% der Bemessungsgrundlage....
3. April 200223 j hi! zum thema vwl: - die waren bei dieser aufgabe schon relevant - vwl zum bruttolohn dazu, dann alles berechnen wie volker4u schon geschrieben hat und am ende vom netto die vwl wieder abziehen grüsse
3. April 200223 j Auch Hai ! - vwl zum bruttolohn dazu, dann alles berechnen ... Es mag zwar sein, dass die VWL dem Bruttolohn zugeschlagen wird, aber sie dürfte nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen, sonst würde sie ja mitversteuert werden, und, m.E., ist die VWL steuerfrei, oder irre ich mich da ? :confused: Grüße zurück
4. April 200223 j @BenNebbich: Stimmt, der AG-Anteil, vorausgesetzt es gibt einen...smile, ist/wird in die Bemessungsgrundlage eingerechnet....
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