22. April 200223 j hi leutz, war am wochenende auf ner kleinen privaten lan und dabei is was leicht doofliches passiert: n bekannter wollte mir helfen, meine kiste wieder in meine karre zu verstauen und ist dabei, rumms bumms, mit meinem einundalles-lieblingsrechner über den boardstein gescheppert. mein baby ist ca. 2m geflogen und hat sich danach in seine bestandteile aufgelöst. jetzt stellt sich uns die frage: sowas ist doch ein klasischer fall für die haftpflicht, oder? wollen die den ganzen schrott sehen? hat jemand schonmal nen versicherungsfall im bezug auf seinen rechner gehabt? schonmal danke für die rückmeldungen!
23. April 200223 j sers, in bezug auf den rechner noch nichtm aber ich hab mal einen teppich mit einer kanne rotwein verziert. einfach meldung an die haftpflicht, schadenmeldebogen (oder ähnlich) ausfüllen, zurückschicken und auf die kohle warten. warhscheinlich wollen die aber eine art gutachten von einem händler, reparaturbetrieb, o.ä., damit du nicht einfach angibst, das der rechner schrott ist. oder sie schicken einen von ihren leuten vorbei. einfach mal anrufen und fragen. k.o.b
23. April 200223 j Wenn Du das so schilders, denke ich nicht, dass die Versicherung zahlt, da es sich um eine Hilfeleistung handelt. D.h. Hilft dir jemand beim Umzug und macht die teure Ming Vase kaputt hast Du pech. Ist er aber in deiner Wohnung, stolpert und reisst im fallen die Ming Vase runter, ist sie versichert. Frage doch einfach mal bei irgendeiner Versicherung nach oder schau in die Geschäftsbedinungen. Soweit ich ebeb weiss, sind jegliche Hilfeleistungen vom Versicherungsfall ausgeschlossen.
23. April 200223 j ähm, das mit der hilfeleistung ist nicht ausgeschlossen. (ich komm aus der branche) solange es nicht grob fahrlässig war (wenn man dir nachweisen könnte dass du total blau warst oder so) gehts. einfach ein dickes schreiben aufsetzen, genauestens alles beschreiben... die prüfen erst ab einem gewissen betrag bzw. ab einer gewissen häufigkeit. Viel Erfolg...
23. April 200223 j danke erstmal für die antworten! @keksfahrer: kannst du mir sagen, wo diese "prüfgrenze" liegt oder unterscheidet sich das von versicherung zu versicherung?
23. April 200223 j die prüfgrenze is eher so intern bei den gesellschaften geregelt. dass bei 20 euro keiner nachprüft sondern erst ab so-und-so-viel... das wird dir deine gesellschaft auch nicht sagen. hauptsache das hört sich plausibel an und klingt nicht zu sehr nach unfug
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