6. Mai 200223 j Stehst sonst noch etwas wissenswertes in den Informationsblättern drin, z.B. erlaubte Hilfsmittel oder ähnliches ?
7. Mai 200223 j entschuldigt leute! es kann natürlich sein, dass ich gh-1 und gh-2 vertauscht habe; aber eins von beiden ist jedenfalls kern- und eins fachquali!
10. Mai 200223 j Original geschrieben von sheep Stehst sonst noch etwas wissenswertes in den Informationsblättern drin, z.B. erlaubte Hilfsmittel oder ähnliches ? hallo nochmal... also hilfsmittel sind von der ihk berlin im schriftlichen zulassungschreiben zur prüfung mit " einem Tafelwerk ihrer Wahl " beschrieben... naja Hilfe findet man in meinem Tafelwerk schon... kann mich dann ein wenig relaxter um pap und strucktogramm kümmern... hoffe geholfen zu haben.
10. Mai 200223 j Also die IHK Rheinhessen schreibt folgendes in die Einladung: "Sie benötigen zur Markierung der Antworten einen Kugelschreiber. Ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner und ein Tabellenbuch sind erlaubt. Das Mitführen von Handys ........ u.s.w. " Es ist nicht definiert in welchen Prüfungsteilen welche Hilfsmittel benutzt werden dürfen. Das Bedeutet alle bei der IHK Rheinhessen können das Tabellenbuch sowie den Taschenrechner in allen Prüfungsteilen verwenden. Gruß @ all
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