Veröffentlicht 7. Mai 200223 j Hi, mir wurde erzählt im Berufsbildungsgesetz würde stehen, das man einen Tag vor der Prüfung von der Firma freibekommt. Ich habe im Gesetz aber nur gefunden, das man am tag der Prüfung frei bekommt. wer weiß genaues Gruß osenzig
7. Mai 200223 j wir haben freitag & montag frei. laut betriebsvereinbarung bekommt man bei unserer Firma einen Tag vor Prüfungen frei. der freitag ist praktisch geschenkt gesetzlich ist das meines wissens nach nicht verankert. mfg
7. Mai 200223 j ich weiss auch, dass irgendwo steht, dass dir insgesamt zwei freie tage zur prüfungsvorbereitung zustehen; wann du die nimmst, ist deine sache! wir hatten je einen vor der schriftlichen und einen vor der mündlichen frei! ich weiss allerdings nicht, ob das so im gesetz steht oder ob es in unserem manteltarifvertrag-azubi steht! sorry!
7. Mai 200223 j Original geschrieben von osenzig mir wurde erzählt im Berufsbildungsgesetz würde stehen, das man einen Tag vor der Prüfung von der Firma freibekommt. Ich habe im Gesetz aber nur gefunden, das man am tag der Prüfung frei bekommt. Etwas anderes steht da auch nicht. Was Du meinst steht im Jugendarbeitsschutzgesetz und gilt somit auch nur für alle unter 18 Jahre: §10 1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen.
7. Mai 200223 j viele betriebe haben aber auch eigene interne abmachungen! frag doch einfach mal deinen ag, ob er dir einen tag vorher frei gibt!
15. Mai 200223 j also doch kein frei... also muss auch mein urlaub dran glauben... (****** regelung) *g
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.