Veröffentlicht 8. Mai 200223 j Hallo Leute. Ich (FISI) erstelle mir gerade mit PostIts ein eigenes Inhaltsverzeichnis. Wie wäre es wenn hier jeder seine Tops in das Forum schreibt. Thema mit Seitenangabe sowie den Stichpunkten zu diesem Thema. In meinem Tabellenbuch (2. Auflage) habe ich folgende Themen gekennzeichnet und Sätze markiert. Zahlensysteme Seite 69 SCSI Seite 107 ISA PCI EISA Seite 114 USB Seite 118 -> 127 Geräte -> Datenraten FireWire(IEEE1394) Seite 120 -> 100Mbit/s - 1,6Gbit/s IDE Seite 125 RAID Seite 152 -> Level -> Partitäten Objektorientierung Seite 178 - 179 SQL Seite 187 OSI Seite 200 Kabel u.s.w. Seite 208 ISDN Seite 217 -> S0 Schnittstelle DSL Seite 247 Bluetooth Seite 261 -> Reichweite -> Datenrate Projektgrundlagen Seite 266 Elektrotechnik (Zeichen) Seite 284 Prüfzeichen - Zeichen Seite 295 Datenschutz Seite 301 Ich habe einfach alle Themen markiert die mir eingefallen sind. Wenn Ihr noch etwas zu ergänzen habt dann schreibt es hier rein! Cu all @ 14th :WD
8. Mai 200223 j Original geschrieben von mariejane Darf man sich denn Seiten und Sätze markieren? warum sollte man nicht dürfe`n?
8. Mai 200223 j Laut Aussage meiner IHK (Rheinhessen) ist das OK ! Es sei ein lebendes Tabellenbuch! In RLP ist es auch OK wenn man die Neuerungen zur zweiten Auflage als Ergänzungen in die erste Auflage einpflegt.!!!!!!
8. Mai 200223 j UUps hab versehentlich damit ein neues thema gestartet. Also hier ist es richtig! PAP-Struktogramme - 169 OSI - 200, 205 Mobilfunk - 223 UMTS - 227 Datenbank - 185 SCSI - 107 Ich hab mir ganz vorne ein kleines eigenes Inhaltsverzeichnis reingeschrieben. Ich hoffe das ist in Ordnung! Auf der Einladung steht ja bloß, dass man keine losen Zettel und sowas reinkleben darf. Eure Meinungen??:confused:
8. Mai 200223 j das würd ich auch machen einfach reinschreiben, denn das ist weder ein loser zettel noch ein eingeklebtes blatt auslegungs sache
8. Mai 200223 j wir hier dürfen laut IHK (Essen) keine Eintragungen vornehmen. Das müsste aber bei euch auf der Einladung zur Prüfung stehen.
8. Mai 200223 j Original geschrieben von SEAL wir hier dürfen laut IHK (Essen) keine Eintragungen vornehmen. Das müsste aber bei euch auf der Einladung zur Prüfung stehen. §"%(?=(%§ !!! So hier darf mann ja nicht fluchen ! Es ist keine EINTRAGUNG nur ein kleiner Aufkleber der den IHNALT des Buches wiedergibt. d.h. Ich schreibe den INDEX das INHALTSVERZEICHNIS auf kleine Aufkleber damit ich mich besser und schneller zurechtfinde. Probier doch mal nach dem Inhaltsverzeichnis des Buches z.B. die COM Schnittstelle zu finden !!! Wenn Du unter COM suchst dann findest du die COM der Objektorientierten Programmierung wenn Du unter Schnittstellen suchst findest Du die Projektschnittstellen . Es gibt noch mehr solcher Indeyeintragungen. Die Aufkleber sollen nur das Suchen während der Prüfung erleichtern!!!!! Die IHK Rheinhessen hat mir das BESTÄTIGT. Wenn das bei euch nicht so ist dann fragt doch mal nach dem Sinn der Bundeseinheitlichen Prüfung wenn jede Kammer andere Aussagen trifft. Gruß BrainSpy
8. Mai 200223 j Nachdem mir Lehrer, unterschiedliche Leute der IHK usw immer wieder was anderes erzählen, muss ich jetzt mal hier fragen. Also wie ist das mit dem Handbuch, darf ich das auch in dem WiSo-Teil benutzen? Ich meine auf der Einladung steht nichts gegenteiliges drauf, aber trotzdem. Kann mir da jemand weiterhelfen?
8. Mai 200223 j Also bei uns (Koblenz) steht das wir das Tabellenbuch nur in den Gesamtaufagen benutzen dürfen und nicht im WISO Teil, dürfte aber überall so sein.
8. Mai 200223 j Ja, das ist richtig. Das IT-Handbuch ist nur für GH I und II zugelassen. In WiSo bist du auf dich allein gestellt. Aber wie ich finde, ist der Wiso-Anteil im Handbuch sehr bescheiden.
9. Mai 200223 j Genau das sollte man machen !! Das mit den Klebeschildchen ist der richtige Weg. Mein Tabellenbuch sieht jetzt wie ein gerupftes Huhn aus. :WD Wenn ich dann in der Prüfung etwas suche finde ich es in der Aufregung schneller und !!!!!!!!!!!! Ich muss mich nicht mit diesem besch..... Index rummärgern. Das spaaaaart Zeit und Nerven. Es ist auch OK wenn man sich wichtige Stellen mit einem Textmarker anstreicht! Dazu kommt noch der Lerneffekt beim anstreichen. Gruß BrainSpy
9. Mai 200223 j also bei uns in bayern ist es ausdrücklich untersagt, irgendeine veränderung am tabellenbuch vorzunehmen oder gar etwas reinzuheften oder kleben... also darfst dir vorne deinen namen reinschreiben und mehr net... naja, man darf alles tun, nur erwischen lassen sollte man sich net...
9. Mai 200223 j Für den Fachinformatiker Anwendungsentwicklung - wo liegen die Unterschiede zwischen 1. Auflage und 2. Auflage beim tabellenbuch von Westermann? Kann man das irgendwo nachlesen oder gibt es gar die neuen Seiten als Download? Würde das gerne wissen, ob ich mir jetzt unbedingt noch die 2. Auflage holen sollte.
9. Mai 200223 j Original geschrieben von Susi76 Ja, das ist richtig. Das IT-Handbuch ist nur für GH I und II zugelassen. In WiSo bist du auf dich allein gestellt. Aber wie ich finde, ist der Wiso-Anteil im Handbuch sehr bescheiden. Soweit okay. Darf man den 'geräuscharmen, netzunabhängigen Taschenrechner' in allen drei Teilen benutzen ?
9. Mai 200223 j Wenn einer die allererste Auflage vom Westermann hat (die mit falschen Seitenzahlen) braucht er übrigens nur ne Mail an Westermann zu schicken und bekommt die neue Auflage kostenlos zugeschickt !
10. Mai 200223 j Was genau ist da falsch, habe das für: IT-Systemelektroniker/-in Fachinformatiker /-in IT-Handbuch, Westermann Verlag, 1. Auflage, ISBN 3-14-22 5042-5
10. Mai 200223 j Hmm... schande wenn es so ist. Habe gerade mal durchgeguckt, soweit okay. Kann sein das ich etwas übersehen habe. Kannst du mir einige Themen / Seiten nennen die falsch sind, damit ich schauen kann ob mein Exemplar auch davon betroffen ist ?
10. Mai 200223 j Original geschrieben von sheep Was genau ist da falsch, habe das für: IT-Systemelektroniker/-in Fachinformatiker /-in IT-Handbuch, Westermann Verlag, 1. Auflage, ISBN 3-14-22 5042-5 Kann mal jemand sagen ob das eine Auflage mit Fehlern ist oder ist die okay ?
10. Mai 200223 j Warum holt Ihr euch nicht einfach die zweite Auflage! So teuer ist die auch nicht! Da könnt Ihr nix falsch machen! :confused:
10. Mai 200223 j Ähm mal n kleiner Tipp am Rande, wenn man sich von Westermann die neue Auflage schicken lässt muss man denen die alte nicht zurückgeben.....es interessiert auch niemanden ob man die alte hat oder nich... Das soll kein aufruf sein und ich bin strikt gegen Betrug
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