Veröffentlicht 11. Mai 200223 j hi, wer kennt sich mit den Anderungen bei Kaufvertragsstörungen seit dem 1.1.2002 aus? Bzw. weiß wo man dazu gute Infos im Netz findet?
11. Mai 200223 j Kannst du eigentlich vergessen! Unsere BV Lehrerin hat gemeint das wir das vernachlässigen können! Wenn dann kommen nur allgemeine Fragen zum Thema dran! Änderungen wird die IHK nich abfragen, weil schieß vor Beschwerden hat! Das zu Recht ! Wir haben das neue Recht gelernt - aber es wird wahrscheinlich auch Leute geben die in der Berufsschule das alte gelernt haben PS In der Herbstprüfung gilt das neue Recht!
11. Mai 200223 j die IHK wird ehe nach alten Regel prüfen, kann mir nicht vorstellen dass die die neue Änderungen gleich in die Fragen einbeziehen werden.... aber wer weiss. Gruss
11. Mai 200223 j Unser WG Lehrer meinte auch das Kaufvertragsstörungen zu 99% nicht in den Prüfungen dran kommmen! Weil dort halt jetzt seit neuestem diese Änderungen sind!
11. Mai 200223 j ... bei der kammer kann man sich verbindliche auskunft holen!! ... kammerbezirke passau + münchen geben an die dass die neuerungen nicht geprüft werden. das muss ja wohl heissen, dass sie in der bundesweiten prüfung nicht geprüft werden. .. das der alte kram gefragt wird halt ich persönlich für unwahrscheinlich.
12. Mai 200223 j Hab hier alles aktuell, nur leider nur in Papierform..... und meilenweit kein Scanner in Sicht.... Also wenn ich die Infos jemandem zu faxen soll, dann bitte mail an mich: christian@hubrich-online.de Gruß CH
13. Mai 200223 j Laut der Aussage der IHK für Augsburg und Schwaben wird das erst in der nächsten Prüfung relevant. Und da die Prüfungen ja bundesweit gleich gestaltet sind, braucht sich darüber niemand den Kopf zerbrechen. Ich wünsch allen viel Glück, die morgen mit mir leiden
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