Veröffentlicht 13. Mai 200223 j hi, in der letzten Prüfung (FIAE) ging es ja um das Thema "Gewährleistungspflicht". Prinzipiell ist es ja so, dass der Verkäufer verpflichtet ist, mangelfreie Ware zu liefern. Sollte er jedoch Kaufmann sein, also sobald es eine Firma ist, hat er die Ware sofort zu prüfen, nicht-Kaufleute haben eine 6 monatige Frist, Mängel festzustellen. Sehe ich das richtig ?
13. Mai 200223 j Beim zweiseitigen Handelskauf(beide sind Kaufleute): Prüfungspflicht: sofort nach Erhalt, aber ohne schuldhaftes Verzögern Rügefristen: für offenen Mängel sofort nach Prüfung für versteckte Mängel sofort nach Entdeckung spätestens innerhalb von 6 Monaten Beim einseitigen Handelskauf(Käufer ist Privatmann): Prüfungspflicht: Innerhalb von 6 Monaten Rügefristen: für offenen und versteckte Mängel spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung cu
13. Mai 200223 j Prinzipiell schon. Ich glaube aber laut neuem Gesetz, hat der normale Käufer ein 2-jähriges Recht auf Wandlung/Minderung. Der Kaufmann muß allerdings immernoch direkt prüfen, da er sonst kein Gewährlistungsrecht hat!
13. Mai 200223 j ...genau nach neuem recht verlängern sich die 6-monatigen fristen auf 2 jahre. kommt aber - wie schon oft gepostet - in der sommerprüfung nicht dran, da nach auskunft verschiedener kammern, die schuldrechtsreform kein gegenstand der sommerprüfungen sein wird.
13. Mai 200223 j Stimmt, wir werden noch nach dem alten gesetz geprüft. Kann mir jemand sagen was man so zu Projektplanung und so lernen sollte, Netzplan vielleicht??? mfG
13. Mai 200223 j zum Thema Projektmanagement habe ich einen Thread aufgemacht. Netzplan, Gnatt-Diagramm ind Methoden zur Ablauforganisation eines Projektes. Ein bissl mehr sollte man zum Thema Projektmanagement schon wissen.
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