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Kaufvertragsstörungen


der_tommy

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hi,

in der letzten Prüfung (FIAE) ging es ja um das Thema "Gewährleistungspflicht". Prinzipiell ist es ja so, dass der Verkäufer verpflichtet ist, mangelfreie Ware zu liefern. Sollte er jedoch Kaufmann sein, also sobald es eine Firma ist, hat er die Ware sofort zu prüfen, nicht-Kaufleute haben eine 6 monatige Frist, Mängel festzustellen. Sehe ich das richtig ?

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Beim zweiseitigen Handelskauf(beide sind Kaufleute):

Prüfungspflicht:

sofort nach Erhalt, aber ohne schuldhaftes Verzögern

Rügefristen:

für offenen Mängel sofort nach Prüfung

für versteckte Mängel sofort nach Entdeckung spätestens innerhalb von 6 Monaten

Beim einseitigen Handelskauf(Käufer ist Privatmann):

Prüfungspflicht:

Innerhalb von 6 Monaten

Rügefristen:

für offenen und versteckte Mängel spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung

cu

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