Veröffentlicht 13. Mai 200223 j Hallo, habe gehört, es gibt neue Bedingungen beim Schuldrecht! (mit Verzug und so...) ABER WELCHE GENAU??? Müssen wir das überhaupt wissen, wenn es so aktuell geändert wurde? Wohl nicht, oder was meint ihr?! Gruß Rerrer
13. Mai 200223 j 1000* berührt - 1000* is nix passiert. ... schuldrechtsreform kommt nach aussage verschiedener kammern nicht zum zug.
13. Mai 200223 j ...telefonische auskunft der kammern passau + münchen; rundschreiben der bezeichneten kammern an betriebe + schulen; diverse posts hier auf dem board.
13. Mai 200223 j Also, wenn ich dich richtig verstehe: kommt nix von wegen Lieferungs- Zahlungs- usw-verzug?! Wär ja SAUGUT!
13. Mai 200223 j ...explizit sind die neuerungen von der prüfung ausgeklammert. dinge die sich nicht geändert haben, können sehr wohl noch geprüft werden.
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