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Nachprüfung


Udo1981

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Hallo,

das ist zwar jetzt nicht ganz die richtige Kathegorie, aber da im Prüfungsbereich 2 Bereiche gestrichen wurden weiß ich nicht wo ich sonst posten sollte.

Weiß jemand wie das eigentlich genau bei der Nichtbestehung der schriftlichen Prüfung aussieht? (Das Thema dürfte ja seit dem 14. viele interessieren *gg*) Soviel ich weiß braucht man ja 50% insgesamt und in jedem einzelnen Prüfungsteil nicht weniger als 33%. Aber was ist wenn man die 50% nicht erreicht? Muss man dann im Winter die ganze Prüfung nochmal mitschreiben? Muss man dann bis Winter im Betrieb bleiben? Oder wenn man die 33% nicht schafft? Kann man dann einzelne Teile wiederholen? Ich hab mal was von einer mündlichen Prüfung mit eigener Themenwahl gehört?

Und nochwas: Mein Ausbildungsvertrag geht offiziell bis 31.08.02, mir wurde aber gesagt, dass mit Bestehen der mündl. Prüfung im Juli die Ausbildung beendet ist und ich dann quasi gehen kann. Was ist aber wenn ich die schriftliche nicht bestehe? Muss ich dann bis 31.08.02 bleiben? Fragen über Fragen....wenn hier keiner Antwort geben kann muss ich mich hald an die IHK wenden (wenn man da mal einen erreichen würde).

Ich weiß nicht ob das alles bundesweit geregelt ist (ich bin aus Bayern!) aber vielleicht bringt es mir ja trotzdem was wenn ihr aus anderen Bundesländern erzählt.

Gruss,

Udo

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Original geschrieben von Udo1981

Weiß jemand wie das eigentlich genau bei der Nichtbestehung der schriftlichen Prüfung aussieht? (Das Thema dürfte ja seit dem 14. viele interessieren *gg*) Soviel ich weiß braucht man ja 50% insgesamt und in jedem einzelnen Prüfungsteil nicht weniger als 33%. Aber was ist wenn man die 50% nicht erreicht? Muss man dann im Winter die ganze Prüfung nochmal mitschreiben? Muss man dann bis Winter im Betrieb bleiben? Oder wenn man die 33% nicht schafft? Kann man dann einzelne Teile wiederholen? Ich hab mal was von einer mündlichen Prüfung mit eigener Themenwahl gehört?

Probier doch bitte erstmal den Notenrechner auf der Prüfungssupportpage aus, und nein, man muss nur den nichtbestandenen Teil wiederholen.

Und nochwas: Mein Ausbildungsvertrag geht offiziell bis 31.08.02, mir wurde aber gesagt, dass mit Bestehen der mündl. Prüfung im Juli die Ausbildung beendet ist und ich dann quasi gehen kann. Was ist aber wenn ich die schriftliche nicht bestehe? Muss ich dann bis 31.08.02 bleiben?

Ist eindeutig im BBiG geregelt:

§ 14

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsaus-bildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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