Veröffentlicht 22. Mai 200223 j Hallo ich möchte eine berufsbegleitende ausbildung zum Fachinformatiker machen, als vorrausetzung wird einschlägige Berufserfahrung lauf §40.2 BBG wie erlange ich diese als was genau muss ich gearbeitet haben, zählt da auch praktikum / nebentätigkeit zu? hat hier sowas gemacht?!
22. Mai 200223 j Hai! Erstens meinst Du das Berufsbildungsgesetz (gehe ich davon aus) und zweitens solltest etwas genauer formulieren was Du eigentlich willst. § 40.2 sagt aus, dass Du z.B. als guter, langjähriger Programmierer ohne Ausbildung die IHK-Abschlussprüfung machen kannst. Das kannst Du aber immer (mit Vorerfahrung) und es ist nicht berufsbegleitend (???). Hilft Dir das? Leider ist Dein Text einigermaßen unverständlich... Der Ausbilder Michael :confused:
24. Mai 200223 j Ich denke, einschlägige Berufserfahrung bedeutet nichts weiter, als das Du Dich in dem gewählten Rahmen auskennen solltest und schon einmal Kontakt mit dem Beruf gehabt haben solltest. Ich weiß nur nicht, ob hierzu auch ein Praktikum zählt. Meiner Meinung nach besagt der Punkt einschlägige, das man als Mitarbeiter mind. 3 Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben sollte...!
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