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Empfohlene Antworten

Original geschrieben von lwp

Ich weiß aber, dass es solche Vereinbarungen gibt, insbesondere im Außen- und Kundendienst, da hier An- und Abfahrten dem Kunden oft angerechnet werden, und zwar auch dann, wenn der Außendienstmitarbeiter von zuhause aus startet und anschließend wieder zurück nach Hause fährt.

Ist bei uns z. B. so in der Reisekostenordnung geregelt und im dienstleistenden Gewerbe auch oft üblich.

bimei

Das hört sich ja auch schon ganz anders an.

Ich für mich sprach jetzt hauptsächlich nur vom normalen Heim-Arbeits-Weg und umgekehrt.

Gut, haben wir die Unklarheiten ja einigermassen beseitigt und sollten dann doch wieder dazu zurückkommen, ob man nun nach der Schule noch in den Betrieb muss oder nicht. Und das ist wohl ausreichend beantwortet.

bimei

meine Meinung.... *g*

Also kleine Zusammenfassung:

- Der Weg von der Schule bis zum Betrieb = Arbeitszeit

- Der Weg zum Betrieb/Schule und vom Betrieb/Schule = Arbeitszeit

- §9 ist gestrichen

- Wenn ich weg bleibe Nachmittags wieso auch immer, dann muss ich diese Arbeitszeit nacharbeiten

Meine Meinung:

Ich bin Auszubildender und kein Sklave für alles! Die Zeiten in denen AZUBIS zum einkaufen geschickt werden und jeden ******* gemacht haben sind vorbei. Der Betrieb ist doch viel mehr mir verpflichtet als ich ihm also was soll der Käse???

by killme

Original geschrieben von killme

Der Betrieb ist doch viel mehr mir verpflichtet als ich ihm also was soll der Käse???

Tja, siehste, dann möchte Dein Betrieb wohl, dass Du nach der Schule noch erscheinst, damit er Dich noch gründlicher ausbilden kann und keine Zeit verloren geht.

Zeit aufzuhören, zu meckern, wirkt eher lächerlich....

bimei

Original geschrieben von killme

Ich bin Auszubildender und kein Sklave für alles! Die Zeiten in denen AZUBIS zum einkaufen geschickt werden und jeden ******* gemacht haben sind vorbei. Der Betrieb ist doch viel mehr mir verpflichtet als ich ihm also was soll der Käse???

by killme

Dein armer Betrieb - das ist ja vollkommen lächerlich. du hast nirgendwo geschrieben dass du explizit zu sklavendiensten im betrieb erscheinen sollst. dann haben alle anderen unrecht! für dich gilt ausschliesslich die un-menschenrechtskonvention in verbindung mit dem bundesfreizeitgesetz.(:D )

Naja.... ich werde wohl nochmal mit meinem Ausbilder reden.... Der hat das auch nur vorgesetzt bekommen und wahrscheinlich nicht mal wirklich durchgelesen....

thx für eure Hilfe...

(*g* bin ich froh dass ich schon mehr als die Hälfte geschaft habe....

greetingz

killme

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