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Abschluss mit zwei Fünfen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Nach §15 Abs. 8 der Ausbildungsordnung ist eine Prüfung auch mit zwei Fünfen in den Fachaufgaben zu bestehen.

Mal unabhängig von Gesetzen: Ich finde das nicht in Ordnung. Wer nicht wenigstens in einem fachlichen Teil der Prüfung die 50 % erreicht, sollte den Titel Fachinformatiker nicht tragen dürfen.

Was meint ihr?

Hi!

Klar sollte jemand die Fachliche Qualifikation haben.

Aber sehs dir mal die GH1 der FISI an! Ich wage mal zu behaupten, dass ich mich in meinem Bereich gut auskenne und

das ich auch net gerade der schlechteste bin, aber wenn ich ne Prüfung habe, in der Themen drankommen die man noch nie irgendwo behandelt habe, was soll man dann machen?

Ok, natürlich ist das dann ziemlich doofer Zufall wenn gleich 2 Aufgaben besch**** gestellt sind, aber es mag passieren.

Und ich denke auch immer noch, dass ein Arbeitgeber die fachliche Qualifikation einens Bewerbers selbst bewerten soll, und nicht nach einem Zeugnis gehen sollte!

Ich werde mich wahrscheinlich durch die Prüfung um 2 Notenstufen verschlechtern, und das nur wegen der GH1!!!

Anderseits gibt es natürlich auch absolut unqualifizierte die es nur durch Glück mit dieser Regelung geschafft haben. Die werden aber bestimmt schnell merken, dass ein "gerade so" in der IT-Branche net reicht!

Das war dann meine Meinung :cool:

Just_Itt

Und Glücklich sind die, die in Ihrer Ausbildung fast die ganze Zeit nur das gemacht haben, was in der Prüfung drankommt.

Und grosses Pech für alle, die in beiden Teilen 49,... haben.

Wollen wir nicht auch gleich dafür stimmen, das alle duchfallen, die den Wisoteil versebeln, da der ja so einfach ist?

Lass mich mal raten, Du hast bestimmt in allen Teilen über 70%!

Dieses soll kein persönlicher Angriff sein, aber so ist nun mal die Verordnung und ob in in wie weit die Prüfung dein können bzw. dein Wissen wiederspiegelt sei mal dahingestellt.

Um nochmal auf deine Frage zu kommen, klares NEIN.

Original geschrieben von Atra

Und Glücklich sind die, die in Ihrer Ausbildung fast die ganze Zeit nur das gemacht haben, was in der Prüfung drankommt.

Und grosses Pech für alle, die in beiden Teilen 49,... haben

Nein, nicht glücklich, sondern so ausgebildet worden, wie es die Verordnung vorsieht. Es geht mit auch weniger um die 49/49 Kandidiaten. Mein Anliegen zielt in die Richtung der 40/42 Kandidaten und trotzdem bestanden.

quote:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von BuzzDee

Nein, nicht glücklich, sondern so ausgebildet worden, wie es die Verordnung vorsieht. Es geht mit auch weniger um die 49/49 Kandidiaten. Mein Anliegen zielt in die Richtung der 40/42 Kandidaten und trotzdem bestanden.

--------------------------------------------------------------------------------

Wenn wir nur die Auszubildenen zulassen, die in Ihrem Ausbildungsbetrieb nach der Ausbildungsverordnung ausgebildet werden (soll heissen alles können, bzw. alles durchnehmen was da drinn steht (auch die schwammigen Ausführungen)) können wir bestimmt 70% von der Zulassung streichen (vieleicht garnicht mal so schlecht).

Ja okay, aber wo willst Du die grenze ziehen?

Ich denke das die Mündliche schon eher etwas über das Fachwissen des Angeklagten sagt.

;)

Original geschrieben von just_itt

Hi!

...

Und ich denke auch immer noch, dass ein Arbeitgeber die fachliche Qualifikation einens Bewerbers selbst bewerten soll, und nicht nach einem Zeugnis gehen sollte!

Ich werde mich wahrscheinlich durch die Prüfung um 2 Notenstufen verschlechtern, und das nur wegen der GH1!!!

...

Das war dann meine Meinung :cool:

Just_Itt

Wenn sich mehr als ein dutzend bei einer Firma bewerben dann wird zuerst selektiert. d.h. nur die besten (bestes zeugniss) werden weiter in betracht gezogen. der rest wird garnicht weiter beachtet, egal wie gut seine "fachliche Qualifikation" ist.

Soviel zur harten realität!

(LEIDER muss ich sagen)

Original geschrieben von BuzzDee

Nach §15 Abs. 8 der Ausbildungsordnung ist eine Prüfung auch mit zwei Fünfen in den Fachaufgaben zu bestehen.

Mal unabhängig von Gesetzen: Ich finde das nicht in Ordnung. Wer nicht wenigstens in einem fachlichen Teil der Prüfung die 50 % erreicht, sollte den Titel Fachinformatiker nicht tragen dürfen.

Was meint ihr?

...das stimmt doch so gar nicht. selbst wenn du zwei "5er" hast, kannst du im gesamtschnitt immer noch über 50% liegen.

...z.b. : GA I : 70%, GA II : 45%; Wiso : 48%

...abgesehen davon, finde ich den umstand jemanden mit zwei "5ern" bestehen zu lassen auch obskur. in anderen berufen muss jemand mit einem gesamtschnitt über 50% und zwei "5ern" in die mep, so dass nur ein "5er" übrig bleibt.

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