Veröffentlicht 6. März 200124 j Guten Tag, ich arbeite seit 1,5 Jahren als Auszubildender in einem kleinen Softwarehaus. Aufgrund meiner Tätigkeiten bin ich des öfteren auf Geschäftsreise innerhalb Deutschlands, aber auch in Norwegen tätig. Bis jetzt wurden mir das Geld, welches ich auf diesen Reisen ausgab zurückerstattet; da diese Ausgaben grundsätzlich unter den Tagespauschalen (bsp. Deutschland 46,-) lagen, würde mich interessieren, ob eine gesetzliche Regelung existiert, so dass man den vollen Pauschalbetrag ausgezahlt bekommt, oder, ob dies auf freiwilliger Ebene, seitens der Firma geschehen kann... Ich hoffe, dass Ihr mir in diesem Punkt weiterhelfen könnt (die IHK-Bochum konnte es nicht!) und bedanke mich schonmal recht herzlich für Eure Mühen! Murlock
6. März 200124 j Hallo Murlock, das ist ja wohl auch nicht die Aufgabe der IHK. Reisekosten können beim Finanzamt beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden. Falls dir dein Betrieb nicht den vollen dir zustehenden Betrag auszahlt, kannst du den Differenzbetrag dann bei der Steuer geltend machen. Der Betrieb ist nicht verpflichtet, dir das auszuzahlen, außer, es ist vertraglich vereinbart. Allerdings ist es für dich günstiger, wenn er es tut. Grüße, Martin
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