Veröffentlicht 13. August 200223 j Moin, ich ziehe jetzt von einer stadt in eine andere stadt <-> 30Km und bin somit bis auf 3 Km an meinem ausbildungplatz dran kann ich mir nun für den Umzug 1 Tag frei nehmen? und eunen Behördentag auch?? oder wie schaut es aus ??weil ich muss mich ja umelden ect. und alles in die neue Wohnung schleppen ?!! werden diese tage xon meinen 25 Tagen/Jahr abgezogen ??? DANKE ! Dr.Dau
13. August 200223 j Hi! Also bei uns kriegt man für einen Umzug einen Tag Sonderurlaub (wird nicht vom Urlaub abgezogen). Für Behördengänge nicht (is im Rahmen des Umzugs mit dem einen Tag abgegegolten). Ob das am Tarifvertrag, am Betrieb, oder am Gesetz hängt, weiss ich nicht. Sorry.
13. August 200223 j Ich ziehe auch demnächst um und kriege 2 Tage Sonderurlaub. Müßte alles im Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt sein. JayN
13. August 200223 j Frage: Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Wohnungswechsel? Antwort: Kommt darauf an, was im Tarifvertrag steht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Nachzulesen hier
13. August 200223 j OK so hab einfach nen antrag gestellt wurde genemigt . 1 Tag sonderulaub... hab nur gehofft das ich auch einen für den umzug bekomme Dr.Dau
13. August 200223 j Wir kriegen für Umzug in die gleiche Stadt 1 Tag Sonderurlaub für Umzug in eine andere Stadt 2 Tage Sonderurlaub. Steht bei uns im Arbeitsvertrag mir drinne, aber nicht im Ausbildungsvertrag, aber das ist gleich. Gruß Containy
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