Soke2k Geschrieben 27. August 2002 Geschrieben 27. August 2002 Moin, hat jemand ahnung von diesem Wort da oben? hörte das heute zum ersten mal, und sollte es für meine ZWP wissen ich hoffe mal, da kann mir einer von euch weiterhelfen! wär supa :uli
StefanK Geschrieben 27. August 2002 Geschrieben 27. August 2002 Hi Soke2k, die Eigenkapitalrentabilität gibt an, mit welcher Rate sich das im Unternehmen eingesetzte Eigenkapital verzinst. Eigenkapitalrentabilität = Gewinn / Eigenkapital Gruss Stefan
nixe Geschrieben 28. August 2002 Geschrieben 28. August 2002 Du kannst auch mal im IT-Handbuch nach lesen, müsste dort auch drin stehen... Und nen BW-Buch aus der Berufsschule hast du sicher auch, dort steht es auch drin. Gruss nixe
Soke2k Geschrieben 28. August 2002 Autor Geschrieben 28. August 2002 *g* wenn unsere werte schule solche dinge wie gebundenestapel an papier (alias: bücher) für uns anschaffen würde, könnte ich das, nur leider tut sie das nicht *grmbl* aber besten dank, für die kurze und klare antwort!
bimei Geschrieben 28. August 2002 Geschrieben 28. August 2002 Original geschrieben von Soke2k wenn unsere werte schule solche dinge wie gebundenestapel an papier (alias: bücher) für uns anschaffen würde, könnte ich das, nur leider tut sie das nicht *grmbl* Dann solltest Du vielleicht auch mal Deinem Betrieb vorsichtig ans Ohr schnippen, denn auch die sind für Deine Ausbildung zuständig. Siehe auch § 6 BBiG (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, ....
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