Veröffentlicht 13. September 200222 j Muß man in der ZP auch den Ausbildungsnachweis vorlegen? Oder brauch man nur Ausweis, Einladung und 'nen Stift?
13. September 200222 j in meiner ersten Ausbildung (Kaufmann für Bürokommunikation) mussten die Ausbildungsnachweise mitgebracht werden. (Wurde auch stichprobenartig kontrolliert). Ich gehe mal davon aus, das die Nachweise mitgebracht werden müssen. (-> vollständig ;D ) Mitnehmen schadet nichts. Falls die Nachweise widererwarten nicht gewollt sind, kannst Du sie ja in der Tasche lassen. Vielleicht nimmst Du einen Ersatzstift und einen Taschenrechner mit. Ein Lineal könnte auch nichts schaden. Und dein Handy schaltest Du am besten schon vorher aus. (Ich kann mich noch an die Hektik erinnern, als damals angekündigt wurde, das klingelnde Handys zum Nichtbestehen der Prüfung führen. ) Btw. Weiß jemand, wann die ZP stattfinden? (Am Besten für IHK Nürnberg )
13. September 200222 j In meiner Einladung zur ZP, die ich Dienstag im Briefkasten hatte, stand nix davon, dass ich meine Ausbildungsnachweise mitbringen muss. Also werde ich sie auch nicht mitnehmen...
13. September 200222 j ...ausbildungsnachweise für die zwischenprüfung nicht erforderlich. das einzige was einzelne vielleicht brauchen, ist die bescheinÃgung über die nachuntersuchung nach jugendarbeitsschutzgesetz. ...termine für zwischenprüfung unter :AKA Prüfungen anklicken, beruf raussuchen fertig.
14. September 200222 j Bisher war es bei den Prüfungen so, dass der Personalausweis und die Einladung zur Prüfung mitgebracht und vorgelegt werden mussten. Handys waren komplett verboten, also auch das Mitführen. Diese Angaben stehen aber alle auf der Einladung zur jeweiligen Prüfung bzw. auf den Handreichungen zur Prüfung. Also keine Panik! mfg McCaffrey
14. September 200222 j Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich geregelt. Einige verlangen die Berichtshefte zur ZP, andere wieder nicht. Fragt bei Eurer IHK nach und schaut auch auf Eure Einladungen.
16. September 200222 j Also bei meiner ZP musste man die Ausbildungsnachweise mitbringen und die wurde auch durchgesehen! Stichproben wurden sogar geprüft! Also ich wäre da vorsichtig, schließlich ist die ZP nicht nur reiner Zeitvertreib! (Obwohl es mir eigentlich schon eher so vorkam!)
16. September 200222 j Hi, ich habe heute bei der SIHK angerufen ( Hagen, Westfalen ) und da wurde mir gesagt das mit Ausbildungsnachweis auf jeden Fall die monatlichen Berichte gemeint sind. Was damit passiert konnte mir nicht gesagt werden. Von einsammeln über stichprobenartige Kontrollen bis hin zu "nichts" kann alles passieren. Von einem IT Handbuch / Tabellenbuch stand nichts auf meiner Einladung. Da wurde mir geraten "einpacken und den Prüfer fragen". Zu den netzunabhängigen, nicht programmierbaren Taschenrechnern: Damit meinen die so ein billig Dingen in dem man ein Ergebnis mit den "M+" Tasten speichern kann. Homeworld
16. September 200222 j Original geschrieben von Homeworld [...] Zu den netzunabhängigen, nicht programmierbaren Taschenrechnern: Damit meinen die so ein billig Dingen in dem man ein Ergebnis mit den "M+" Tasten speichern kann. Nur mal so hineingestreut: "So ein billig Dingen in dem man ein Ergebnis mit den "M+" Tasten speichern kann" brauchte ich seinerzeit für mein Studium dringendst. Und weil "so ein billig Dingens" weit über 400 DM kostete, das war mehr als ein halbes "Monatseinkommen" (Bafög), war das für mich fast unerschwinglich. Tststsss... Diese jungen Dinger hier ... gruß, timmi (nostalgisch)
16. September 200222 j Ich tät mal sagen wer lesen kann ist hier eindeutig im Vorteil. Die Einladung der IHK kommt rechtzeitig an und der Inhalt ist bindend. Das diese Einladungsschreiben immer wieder unterschiedlich sind wissen ja mittlerweile alle aus den letzten Prüfungen. Bei mir war das Berichtsheft in der ZP Pflicht, danach habe ich es gar nicht mehr geführt (Gott sei Dank wurde es in der AP nicht verlangt.) Bei der ZP haben die auch nur mal kurz durchgeblättert und einen Stempel reingehauen. Die ältere Dame die sich das Ding angeschaut hat war damit eigentlich nicht zufrieden, weil es nur dürftig war, es wurde aber nirgendwo festgehalten. Also wenns drinsteht mitnehmen, wenn nicht weglassen. Und nichts in die IHK Schreiben reininterpretieren, die meinen so wie sie es schreiben. So long
17. September 200222 j Original geschrieben von thorstenwersonst Ich tät mal sagen wer lesen kann ist hier eindeutig im Vorteil. Wenn es so wäre, müßte ich weder den Ausbildungsnachweis mitnehmen, noch mein Tabellenbuch. Über beides steht nämlich kein einziges Wort drin. Aber ich werd's trotzdem mitnehmen, man weiß ja nie...
18. September 200222 j Für die AP konnte ich das tabellenbuch echt gut gebrauchen, aber in der ZP hat es nichts gebracht
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