Veröffentlicht 18. Oktober 200222 j hallo, in der wiso prüfung sommer 2001 gibt es eine aufgabe die sich mit dem arbeitsvertrag beschäftigt. als lösung wird (auch) angegeben, dass er schriftlich verfasst sein muss. stimmt das wirklich?
19. Oktober 200222 j ...die frage gibts, und als (eine) richtige antwort ist tatsächlich angeben, dass der arbeitsvertrag schriftlich verfasst sein muss. ...eine derartige bestimmung kenne ich nicht. ...es gibt aber die bestimmung, dass der inhalt des av's zu beginn das arbeitsverhältnisses schriftlich niedergelegt sein muss. das ist aber nicht der vertrag selbst, da diese niederlegung vom arbeitgeber ausgefertigt wird und vom arbeitnehmer nicht unterschrieben wird. ...keine echte hilfe, wie?
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