Veröffentlicht 2. November 200222 j ...die ihk münchen berichtet in ihren ausbilder-informationen 2/2002 (mit verzögerung auch auf der homepage der ihk münchen), dass die nichtfreistellung von azubis zur bs gesetzwidrig ist und rät ihren mitgliedsbetrieben dringend den bs-besuch ihrer azubis zu ermöglichen. freistellungen aus betrieblichen gründen sollen nur ausnahmen bilden. ...der artikel orakelt sogar von strafrechtsbeständen.
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