Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

hat jemand Infos wieviel Spesen gezahlt werden müssen, wenn man zu weit entfernten Kunden fahren muss, teilweise für mehrere Tage?? Das ganze ist ja gesetzlich festgeschrieben und gestaffelt nach Stunden. Gibt es bei Hotelübernachtungen noch extra Spesen??

Werden für Azubis weniger Spesen gezahlt??

Wäre toll wenn mir jemand Quellen nennen könnte, wo ich etwas dazu finden kann.

MfG

Originally posted by Mc-S

Das ganze ist ja gesetzlich festgeschrieben ....

Nein, ist es nicht.

Was gesetzlich festgeschrieben ist, sind z. B. Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten, die man bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann und Freibeträge, die steuerfrei sind.

Ansonsten werden "Reisekosten" arbeitsvertraglich, tarifvertraglich, als Betriebsvereinbarung o. ä. geregelt.

Die muss Dir aber nicht zwingend der Arbeitgeber erstatten, Du kannst sie bei der Steuererkläung geltend machen.

Das steht im Einkommensteuergesetz und den dazugehörigen Lohnsteuerrichtlinien.

Das einzige, was Dir weiterhelfen könnte, wenn der Arbeitgeber gar nicht die Pauschalen zahlt, ist:

§ 670 BGB

Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Urteile dazu folgen der Regel:

Die Durchführung der Reise muß dem Arbeitnehmer ohne eigene Kosten möglich und zumutbar bleiben. Höhere unvermeidbare Aufwendungen muß der Arbeitgeber erstatten.

Auch vorher gemachte Angaben in z. B. Vereinbarungen darf der Arbeitgeber einseitig ändern, es dürfen nur nicht die Sätze des Steuerrechts unterschritten werden.

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.