Fido Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Meine Schwester hat ein riesen Problem, sie musste nach ihrer Abschlussprüfung in den Betrieb und arbeiten ... Da sie danach ziemlich nervlich angespannt war, bat sie ihren Chef, doch bitte eine Stunde früher gehen zu dürfen. Dere machte nur ein mords Theater und erlaubte ihr das mit der Bedingung, das sie am nächsten Tag die versäumte Arbeit durch Überstunden nachholt. Jetzt hatte sie aber am Montag, also vor ihrer Abschlussprüfung, schon 3 Überstunden machen müssen ... kann man da nicht irgendwas machen ?? Greetz Fido
Topas21 Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Hallo Fido, bei jugendlichen Auszubildenden (unter 18) ist es zum Beispiel bei den Berufsschulbesuchen so, dass du nach 5 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb musst. In diesem Fall muss sie sogar ein Tag vorher freigestellt werden. Bei Erwachsenen wird es etwas flexibler gehandhabt. Auf jeden Fall zählen, Fahrzeiten und Verbleib in der Prüfung zu den freizustellenden Zeiten. Das macht 4 std. Prüfung, 0,5 std Pause ( bei uns) plus 2 mal 1 Stunde Fahrt (bei mir). Gibt zusammen 6,5 stunden. Die verbleibende Zeit von max. 1,5 stunden kann eigentlich nicht mehr sinnvoll zur Ausbildung verwendet werden. Daher denke ich, deine Schwester ist auf der sehr sicheren Seite. Hinzu kommen noch Aspekte wie: min 0,5 Stunden vorher da sein (Zur Sicherheit) und warten auf Fahrtverbindungen. Hier nochmal ein Artikel dazu: http://www.bs-recht.musin.de/ausbildungsrecht.htm P.S. Was für ein Ar..... ist der Chef deiner Schwester eigentlich??? (das aber ganz privat) Topas
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