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Din 5008


Truckdriver

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So, die nun hoffentlich letzte Frage von mir zum Projekt:

Die Doku muss nach DIN 5008 erstellt werden. Welche Vorschriften gelten hinsichtlich Abständen für:

- Seitenränder

- Textzeilen

- Kopf- und Fußzeilen

Es sollem laut IHK-Angaben 35 Zeilen pro Seite sein. Aber beim Einfügen einer Kopfzeile für den Projektnamen klappt das nicht mt 1,5-zeiligem Text.

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:mod:

An alle IHK-Vertreter, die das lesen:

DIN 5008 passt wohl nicht wirklich zu "1,5 Zeilen" und "35 Zeilen".

Also, wer solche Vorschriften macht sollte es wenigstens mal selbst probiert haben oder generell etwas über Setzerlehre und die diversen üblichen Vorgaben für CD kennen. :rolleyes:

Einige Regeln gibt es wohl nur der Regelung willen?!? :confused:

LiGrü

Michael (wenig regelkonform)

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Originally posted by IJK

[...] Also, wer solche Vorschriften macht sollte es wenigstens mal selbst probiert haben oder generell etwas über Setzerlehre und die diversen üblichen Vorgaben für CD kennen. [...]

Wir hatten vor einiger Zeit in einem anderen Thread zum Thema "Form der Doku" die (Un-) Sinnhaftigkeit dieser Formalien bereits mal andiskutiert. Ich finde bereits die Angabe der maximalen Seitenzahl ohne gleichzeitigen Hinweis auf die minimal (/maximal) erlaubte Laufweite der benutzten Schrift ziemlich unsinnig. Formatiere einfach mal 10 Seiten beliebigen Text in "Courier New" (non-prop) um nach "Arial narrow". Durch diesen "Trick" schaffst Du locker Platz für 5 Seiten zusätzlichen Text.

gruß, timmi

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Originally posted by Doham

Hi,

hier wird dir geholfen: http://www.tastschreiben.de/p0400140.htm

http://www.tastschreiben.de/p0400010.htm

btw: Heute schon gegoogled? obige Links waren der erste Treffer bei der Suche nach "Din 5008".

Danke für den cleveren Google-Tipp, aber da steht leider nichts zu den Seitenrändern. Stell dir mal vor, ich bin der Bedienung einer Suchmaschine mächtig! Klug... Ich hätte jetzt fast was geschrieben. :rolleyes:

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Originally posted by IJK

:mod:

An alle IHK-Vertreter, die das lesen:

DIN 5008 passt wohl nicht wirklich zu "1,5 Zeilen" und "35 Zeilen".

Also, wer solche Vorschriften macht sollte es wenigstens mal selbst probiert haben oder generell etwas über Setzerlehre und die diversen üblichen Vorgaben für CD kennen. :rolleyes:

Einige Regeln gibt es wohl nur der Regelung willen?!? :confused:

LiGrü

Michael (wenig regelkonform)

Genau das ist auch mein Problem. Hier muss man faule Kompromisse machen.

Nichts desto trotz: Weiß jemand die Maße der Seitenränder?

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:-) Sorry, ich hab ein paar Smiley vergessen.

Vielleicht hilft Dir das:

http://www.pittini.com/supp_doc/DIN5008.htm

Alle Zeilen beginnen an der sog. Fluchtlinie (etwa 2,41 cm vom linken Seitenrand entfernt). Die einzelnen Absätze des Briefes werden jeweils durch ein oder zwei Leerzeilen abgetrennt.

oder was ich persönlich interessant fand:

http://www.rz.fh-ulm.de/projects/onhelp/2_offz.htm schreibt: "Für die Gestaltung von vorgedruckten Geschäftsbriefen bzw. die Gestaltung des Druck sollte die DIN 676 herangezogen werden. Hier sind genaue Maßangaben für DIN-gerechte Aufteilung von DIN A4 Blättern."

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Kleine Tipps:

1. DIN 676 ist eine Gestaltungsform für Geschäftsbriefe und damit ungleich dem Layout für Dokumentation bei der AP

2. Die 2,41 cm sind einfach der in Deutschland geDINte Lochrand. Das ist wenig Aussage; außerdem gibt es einen Thread, wo einer von irgendeiner IHK sogar Maße vorgegeben bekommen hat...

:mod:

Irgendwie bin ich auch am Überlegen, ob ich irgendwo einen Smiley übersehen habe?

Fakt: Bitte detailliert bei der zuständigen IHK nachfragen!

Michael (beDINt)

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sorry, für meine falschen Antworten. Ich hab fast ne halbe Stunde mit google und metacrawler gesucht, aber auch nichts passendes gefunden.

Kann es sein, das man diese DIN unbedingt kaufen muss?

Nochmal sorry. Das obige Posting mit heute schon gegoogled nehm ich selbstverständlich zurück. :e@sy

Do*derauchnureinMenschistundmalfehlermachenkannundhiergroßenBlödsinnerzählthat*ham

PS: Ich glaub auf dem Merkblatt der IHK Chemnitz stand das der Bericht nach DIN 5008 geschrieben werden soll, aber keine Maßangaben o.ä. :(

PPS: Wie IJK schon sagte, ist es vermutlich wirklich am besten bei der zuständigen IHK nachzufragen.

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