Veröffentlicht 23. Dezember 200222 j Hi an alle! Da ich Anfang nächstes Jahr ausziehen werde... hab ich so einige Fragen an die Leute die in der Beziehung mehr Erfahrung haben. Ich werde mit meinem Freund zusammenziehen... er ist kein Azubi mehr. Also wie muss das mit dem Mietvertrag geregelt werden, dass ich Wohngeld beantragen kann? Muss ich alleinige Mieterin sein oder nur er und ich als Untermieterin oder wir als gleichberechtigte Partner. Hat jemand schon mal versucht Wohngeld zu bekommen und wie war der Erfolg? zur Info: Ich bin im 1. Lehrjahr und verdiene 591Euro Brutto.... Wünsche Euch allen schöne Feiertage... Grüße Mampfi.
23. Dezember 200222 j Das Zauberwort heisst BAB das kannst du bei dem dir zuständigen Arbeitsamt beantragen. BAB heisst das du eine Staatliche Förderung bekommst die du nicht zurück zahlen musst.
23. Dezember 200222 j Originally posted by Sandrin Bekommt man aber nur, wenn es die erste Ausbildung ist. ... und wenn das Gehalt deiner Eltern "stimmt". Sollte es <- deswegen abgelehnt werden, müssten theoretisch deine Eltern "den(?)" Betrag bezahlen (rechtlich gesehen kann man sie dazu verklagen). Ciao Vito
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