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Freistellung???


shari81

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Originally posted by BigB

wie sieht das denn mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus? Ich muss nämlich erst um 15:00 Uhr vortragen und weiß nicht, ob ich vorher noch arbeiten muss. Danke!

Grundsatz ist erstmal:

§7 BBiG

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Und Freistellen heisst hier rechtlich, dem Auszubildenden die für die Teilnahme an den Prüfungen notwendige Freizeit gewähren, ihn also nicht beschäftigen. Die Freistellung umfasst auch Wegzeiten und Pausen.

Wenn Dein Arbeitgeber also darauf besteht, dass Du vorher arbeitest, musst Du auch.

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