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Zeugnisse nach der Ausbildung von der Firma????


Dj-Smash

Empfohlene Beiträge

@ Dj Smash

Du hast nach der Ausbildung auf jeden Fall Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Dort steht dann drinnen, was du alles gemacht hast, welche Stationen du im UN durchlaufen hast, wie du dich "entwickelt" und wie die dich einschätzen. Alles natürlich in "Zeugnissprache" ausgedrückt, wie es üblich ist.

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bevor ich nen neuen Thread auf mache frag grab ich das Ding hier nochmal aus.

und zwar hab ich eine Frage an euch. Mal angenommen ihr könntet euch aussuchen, was in eurem qualifizierten Zeugnis drinstehen soll. Was würdet ihr da so nehmen. Natürlich die Sachen die ihr gemacht habt. Gibts aber auch allgemeine Sachen die auf jeden Fall drin stehen sollten wie z. B. Projekte kennengelernt, im Team gearbeitet .... Irgendwie sowas. Vielleicht is es noch interessant das ich FI/AE bin.

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Ein Zitat aus der "Bibel" für Bewerbungen:

<zitat>

"Alle Auszubildenden haben einen Anspruch auf ein Berufsausbildungszeugnis - auch dann wenn die Abschlussprüfung nicht absolviert oder nicht bestanden wurde. Dabei gibt es wieder einfache und qualifizierte Zeugnisse, (...).

Inhaltlich geht es vor allem um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, jedoch auch um die Beurteilung von Leistungs- und Verhaltensmerkmalen (z.B. Lernfähigkeit, Auffassungsgabe, Engagement, Arbeitsquantität und -qualität, Sozialverhalten, Teamfähigkeit). Die durchlaufenen Ausbildungsbereiche sollten ebenso Erwähnung finden, wie Ort und Art der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen." </zitat>-

(Hesse/Schrader, Das Bewerbungshandbuch, ISBN 3-8218-1574-4)

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DAS QUALIFIZIERTE ZEUGNIS

Das qualifizierte Zeugnis muß - anders als das einfache Zeugnis - neben der Art und Dauer auch die Leistung und Führung Ihres Mitarbeiters während des Be-schäftigungsverhältnisses beinhalten. Das Zeugnis ist also für den Mitarbeiter ein Maßstab dafür, wie der Arbeitgeber seine Leistung und Führung beurteilt (Bun-desarbeitsgericht vom 8. 2. 1972 - 1 AZR 189/71).

In seinem Urteil vom 23. 6. 1960 - 5 AZR 560/58 - hatte das Bundesarbeitsgericht bereits ausgeführt, daß das Zeugnis ,,einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine Bewerbung dienen soll. Die Belange des Arbeitnehmers sind gefährdet, wenn er unterschätzt wird. Deshalb soll ein qualifiziertes Zeugnis von verständi-gem Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein und das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.

Andererseits soll das Zeugnis zur Unterrichtung eines Dritten dienen, der die Ein-stellung des Zeugnisinhabers erwägt; seine Belange sind gefährdet, wenn der Ar-beitnehmer überbewertet wird. Aus dem notwendigen Ausgleich dieser mögli-cherweise widerstreitenden Interessen ergibt sich als oberster Grundsatz eines qualifizierten Zeugnisses:

Das Zeugnis muß wahr sein!

Es darf daher nur Tatsachen, dagegen keine Behauptungen, Annahmen oder Ver-dachtsmomente enthalten. Alle im Zeugnis verwendeten Formulierungen müssen beweisbar sein. Die Würdigung muß die eines wohlwollenden Arbeitgebers sein

So bauen Sie ein qualifiziertes Zeugnis auf:

- Vorname. Familienname; bei verheirateten bzw. geschiedenen Frauen/Männern auch deren Geburtsname

- Geburtsdatum und Geburtsort

- Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

- Tätigkeitsbeschreibung bei Beginn

- ggf. Erweiterungen oder Veränderungen des Aufgabengebietes

- ggf. erteilte Vollmachten

- ggf. erteilte Sonderaufgaben

- ggf. Teilnahme an internen oder externen Fortbildungsveranstaltungen

- ggf. besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten

- Leistungsbeurteilung (Arbeitsleistung, -erfolg, -weise)

- Verhaltensbeurteilung

- ggf. Führungsqualitäten und Führungsverhalten

- Schlußformulierung

- Firma, Datum und Unterschrift

Grundregeln für die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Leerstellentechnik

Waren Sie mit Ihrem Mitarbeiter in gewissen Punkten unzufrieden, können Sie dies durch Weglassen des entsprechenden Aspekts deutlich machen. Erwähnen Sie beispielsweise nur die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen, nicht aber die mit den Vorgesetzten, deutet das auf Reibereien mit den Vorgesetzten hin. Noch negativer sieht es aus, wenn Sie auf eine Zeugniskomponente ganz verzichten, in-dem Sie zum Beispiel keinerlei Aussagen über die Führungsqualitäten einer Füh-rungskraft machen.

Reihenfolgetechnik

Treffen Sie unwichtige Aussagen vor oder anstelle von wichtigen Aussagen, zei-gen Sie damit Ihre Unzufriedenheit in dem eigentlich wichtigen Punkt. Beispiel: Sie lassen das Verhältnis zu Kunden bei einem Außendienstmitarbeiter weg

Formulierungen zur Arbeitsleistung

Wir waren mit seinen/ihren Leistungen in jeder zeichnete Hinsicht außer-gewöhnlich zufrieden. = 1+ (Note)

Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise ent-sprochen. = 2

Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer Zufrieden-heit erledigt. = 3

Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen. = 3

Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit er-ledigt. = 4

Er/Sie hat unseren Erwartungen stets entsprochen. = 4

Er/Sie hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt = 5

Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zu-friedenheit zu erledigen. = 6

....

usw.

Habe das aus einer Anleitung für Arbeitgeber/Betriebsräte die ein Zeugniss erstellen sollen...

:mod:

Habe da noch ein komplettes Dokument (hier sind nur Auszüge) zu man kann mir Mailen dann schicke ich es demjenigen bei Interesse zu..

Liebe Grüße

Nadine

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