Veröffentlicht 28. Januar 200322 j Tach, ich hab hier ein Kollege der ziemlich oft krank ist und so... naja, jetzt bekommt der langsam Angst, dass er deshalb nicht zur Prüfung zugelassen werden könnte... Ist da evtl. was dran ? Habt ihr auch schon mal von sowas gehört? Gruß, firewalker...
28. Januar 200322 j Bei dualen Ausbildungen in Betrieb und Berufsschule ist das wurscht, man muss nur zur Zwischenprüfung gewesen sein. Bei Umschulungen kann so etwas vorkommen.
28. Januar 200322 j Das ist nur bedingt richtig. In einer dualen Ausbildung wird man dann zwar zur Prüfung zugelassen, bekommt aber bei einer bestimmten anzahl von Krankheitstagen in der Berufsschule kein Abschlusszeugnis (Schule).
28. Januar 200322 j Originally posted by Sandrin Das ist nur bedingt richtig. In einer dualen Ausbildung wird man dann zwar zur Prüfung zugelassen, bekommt aber bei einer bestimmten anzahl von Krankheitstagen in der Berufsschule kein Abschlusszeugnis (Schule). Danach war ja auch nicht gefragt. BTW: Das Abschlusszeugnis wollte auch nie wieder jemand sehen.
28. Januar 200322 j ...für die ihk prüfung bei auszubildenden spielen die kranktage keine rolle. ...bei umschülern gibt es meines wissens seitens der ihk (passau) die regelung, dass mehr als 10% fehltage zur nichtzulassung zur prüfung führen. ...das berufsschulabschlusszeugnis ist auch meiner meinung nach eher ein ziergegenstand. was schneidet ist das zeugnis der kammer und natürlich das arbeitszeugnis.
30. Januar 200322 j servus, wie schon erwähnt darf der umschüler nicht mehr als 10% fehlzeiten (krankheit) während seiner ausbildung haben.(ihk augsburg ciao apan:( leider sind einige meiner klassenkameraden bandscheibengeschädigte und jeder der betroffen ist, weiss wie schwierig es werden kann, wenn man nicht ruhig sitzen kann oder dementsprechende medikamente intus haben muss............
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