16. Februar 200322 j Originally posted by BenNebbich ...., zu deren führung umschüler nicht verpflichtet sind. oder gab es von vorne herein die auflage der kammer, dass die umschulung nur mit berichtsheften geführt werden darf? So ungewöhnlich ist das Führen von Berichtsheften auch bei Umschulungen nicht, zumindest für die Zeit des Praktikums. Die zuständige Stelle regelt nach BBiG u. a. die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung und muss die Durchführung der Umschulung überwachen, wenn dazu das Führen eines Berichtsheftes auferlegt wird, finde ich das nicht unbedingt nachteilig.
17. Februar 200322 j ...ich finde es auch klasse wenn umschüler berichtshefte führen. unsere rehas müssen das auch. ...ich hab mich nuir gewundert, dass sich die ihk auf etwas nicht verpflichtendes "gestürzt" hat. ...ist ja auch egal.
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