lamek21 Geschrieben 17. Februar 2003 Geschrieben 17. Februar 2003 Hallo Leute, weiss einer von euch, welchen durchschnitt man haben MUSS, damit man an der Abschlussprüfung teilnehmen kann. Oder ist es von der Abschlussprüfung unabhängig. Und noch etwas. Hängt die Teilnahme von dem Halbjahreszeugnis ab oder von dem Abschlusszeugnis. Es ist mir sehr wichtig, schreibt mir bitte. Meine Emailadresse: ilumj@web.de Danke an euch alle. Lamek
bimei Geschrieben 17. Februar 2003 Geschrieben 17. Februar 2003 Erstmal gilt: § 39 BBiG Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) Über die Zulassung zur Abschlußprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß. Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, darf hieraus kein Nachteil erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift erfüllt sind. Da die zuständige Stelle in jedem Bundesland und Kammerbezirk eine andere ist, ansonsten lieber dort nachfragen.
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