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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

hab mal ne allgemeine Frage :cool:

Mache zur Zeit eine Umschulung zum Informatikkaufmann bei einem privaten

Bildungsträger. wir sind in der Klasse gemischt mit Fachinformatikern AE, Systemkaufmänner und eben Informatikkaufmänner.

Nun haben ein paar Leute schon Abmahnungen wegen zu hohen Fehltagen

erhalten und ein paar wurden deswegen sogar schon ausgeschult.

Da die Gründe für die Fehltage bei manchen Leuten privat bzw. familiär zu suchen sind ist diese Regelung nicht gerade fair, da die Leute den Stoff nacharbeiten können. Wenn die Leute den Stoff natürlich nicht mehr nachholen können und so

die schulischen Leistungen nicht mehr entsprechend sind, währe die Ausschulung gerechtfertigt.

Laut Bildungsträger läßt die IHK keine Leute über 42 Fehltagen zur Prüfung zu.

:confused:

Ist diese Aussage des Bildungsträgers richtig ?:confused:

Originally posted by h.hotte

Laut Bildungsträger läßt die IHK keine Leute über 42 Fehltagen zur Prüfung zu.

Ist diese Aussage des Bildungsträgers richtig ?

Ob die Aussage richtig ist, kannst Du nur bei der zuständigen IHK erfragen. Es gibt keine einheitliche (gesetzliche) Regelung.

es gibt - wie bimei anmerkt - keine einheitlichen Regelungen...

Wir haben bei uns auch teilweise die sog. 70%-Anwesenheitsregel der jeweiligen Kostenträger, also zB vom Arbeitsamt (aber auch das differiert nach Ort)

IdR kann im Einzelfall (zB Autounfall) auch davon abgewichen werden. In jedem Fall sollten die Betroffenen - beim Unschuldsverdacht - sich über den Maßnahmenträger (das Umschulungsinstitut) an den jeweiligen "Vorgeber" solcher Regelungen (IHK, AA, sonstige) wenden.

LiGrü

Ein gerne alle Teilnehmer im Unterricht gegenüber sitzend habender

Michael

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