Veröffentlicht 13. März 200322 j Hallo, ich hab mal eine Frage: Darf man im Tabellenbuch, Schnellsucher reinsetzen ....na ihr wisst schon diese kleinen Plastikstreifchen zum beschriften, damit das Thema schneller gefunden werden kann ? MfG RDJ
13. März 200322 j Hallo, als ich letztes Jahr im September die ZP hatte, durfte man das noch. Hatte ich vorher auch nicht gewußt und habe mich dementsprechend dumm und dusselig gesucht... Kannst ja mal bei deiner zuständigen IHK nachfragen, aber das dürfte keine Probleme geben. Trotz allem würde ich dir raten, dich mit dem Buch vertraut zu machen. Dann gibt es auch keine Schwierigkeiten beim Suchen.
13. März 200322 j hallo also uns wurde gesagt das es erlaubt ist und man darf sogar reinschreiben aber nur schreiben also keine zettel reinkleben.würde aber wie oben gesagt bei der ihk anfragen da bei der prüfung es schlecht kommt wenn es nicht erlaubt ist :-) gruss biker
13. März 200322 j Ahoi, also soweit ich weiß sind sowohl Markierungen als auch ein paar kleine Notizen erlaubt, aber ob das bei allen IHKs gilt, ist fragwürdig. Matze
13. März 200322 j huhu also ich bin bei ihk münchen und da haben sie uns es wie oben beschrieben gesagt würde aber ihk fragen denn bei der prüfung wenn es abgenommen wird währe nicht so gut
14. März 200322 j hi Wollt kein neues Thema desswegen aufmachen deshalb stell ich hier mal die Frage: wisst ihr ob das "IT-Handbuch - für FIs" in der ZP als tabellenbuch zugelassen ist?
14. März 200322 j Hi, uns ist vor der Prüfung ein Rundschreiben der IHK vorgelesen worden, in dem es hieß, das es erlaubt sei, das Handbuch mit Index-Zetteln und einem eigenen Inhaltsverzeichnis zu versehen. Außerdem durfte es erweitert werden, jedoch musste -Zitat- "der Charakter einer Formelsammlung erhalten bleiben." Ein eigenes Inhaltsverzeichnis hatte ich dann nach Fachbereichen (Technik, BWL...) aufgeteilt und die Stichworte so gewählt, dass ich wusste, was sich dahinter verbirgt. Das war sehr hilfreich. Ebenso die kleinen Index-Plastik-Sreifchen (verschiedene Farben!) Um aber ganz auf Nummer sicher zu gehen, habe ich die Erweiterungen, die ich vorgenommen habe "flexibel" gestaltet. D.H. zuerst ein Streifen Tesafilm einkleben und auf diesem Streifen die Zusatzseite (Inhaltsverzeichnis) - so hätte ich das Ding auch ganz einfach (falls es doch nicht erlaubt gewesen wäre) wieder entfernen können und bin nicht Gefahr gelaufen, die Prüfung ganz ohne Formelsammlung machen zu müssen. An Deiner Stelle würde ich mich bei der zuständigen IHK informieren. Am besten lässt Du Dir das auch schriftlich (E-mail oder Fax) geben. Und ruhig relativ kurz vor der Prüfung noch einmal nachfragen - Änderungen können auch kurzfristig erfolgen (bei uns wurde z.B. die Streichaufgabe eingeführt). Good luck littleGina
14. März 200322 j Welches Tabellenbuch vewendet ihr?? ISBN und Titel wären nicht schlecht damit ich mir das Buch von der ZWP noch bestellen kann.
14. März 200322 j Sehr schön das Buch hab ich schon. Dann nehm ich das einfach mal pauschal mit zur prüfung und dann sehen wir mal weiter. vielleicht hilft mir das ja in der Prüfung!!! *hoff*
17. März 200322 j Mir wurde von der IHK Lübeck nur gesagt das ich das IT Handbuch vorsichtshalber zur Prüfung mitnehmen soll. Man konnte mir allerdings noch nicht sagen ob ich es definitiv verwenden darf. Mal sehen was da noch passiert.
18. März 200322 j Bei uns (IHK Siegen) konnte man mit einem Anruf einen Tag vor der ZP erfahren, dass das Tabellenbuch zugelassen ist. Ob mit PostIts oder nicht, keine Ahnung. Bei der AP waren die Dinger auf jeden Fall erlaubt.
19. März 200322 j Darf man als Anwendungsentwickler auch das Tabellen Buch für Systemkaufleute in die ZW mit nehmen?! Ich habe leider nur dieses, bzw. finde das auch besser wegen den Betrieblichen Fragen zum nachschaun. Oder nehmen Sie mir das dann weg, weil ich ja Anwendungsentwickler bin? Das müsste ich ganz dringend wissen- sonst muss ich noch kurzfristig auf das für Fachinformatiker umsteigen. LG Sede
20. März 200322 j Hi, soweit ich weiss, sind sich die beiden Handbücher sehr, sehr ähnlich. Unterscheidet sich doch auch in der Prüfung nur die GH1 der Entwickler von der der Kaufleute. Im Handbuch der Kaufleute wird jedoch in einer Tiefe auf fachspezifische Themen eingegangen, die für AE's nicht erforderlich ist - dafür findest Du im Handbuch für Fachinformatiker Themen, die für die Kaufleute uninteressant sind. Die Herausgeber haben sich sicherlich Ihre Gedanken darüber gemacht, was für wen und in welchser Prüfung relevant ist. Vergleiche doch einmal beide Bücher ganz genau und werde Dir klar darüber, was in Deiner Prüfung gefordert sein könnte. Ich war jedenfalls froh, das Fachinformatiker-Handbuch zu haben. Im Bereich "WISO" (3. Prüfungsteil) ist übrigens überhaupt gar kein Handbuch zugelassen. Good luck littleGina
20. März 200322 j Jetzt steh ich ja total auf dem Schlauch.:bimei Ich hab ja von der Zwischenprüfung gesprochen!!! Da darf ich doch die ganze Zeit das IT Handbuch nutzen, oder nicht?????? Bitte bitte Antwort! LG Sede
22. März 200322 j Hi, von der Zwischenprüfung habe ich leider keine Ahnung. Habe eine Umschulung gemacht, und da entfällt die. Ich drücke Dir die Daumen, dass sich da noch jemand findet, der Dir weiterhelfen kann - und natürlich auch für die Prüfung. Liebe Grüße littleGina
22. März 200322 j ...zulassung eines tabellenbuches zur zp hängt von der lokalen kammer ab. ...nach meinem kenntnisstand ist es überwiegend zugelassen. ...aufgrund der grossen ähnlichen ähnlichkeit der tabellenbücher, würde ich behaupten dass auch die kaufm. tabellenbücher für fi's o.k. sind. bin mir aber nicht 100% sicher.
22. März 200322 j Also, gut. Dann werde ich es wohl oder übel auf gut Glück versuchen müssen. Mal schaun. Aufjedenfall "Danke" für eure Beiträge. -Und "Glück" kann ich wohl diesmal wirklich gebrauchen *g*. LG Sede
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