Veröffentlicht 21. März 200322 j Hi Leutz, wenn man die Zwischenprüfung nicht besteht ist das denn ein kündigungs grund?(Außerordentlich) Oder kann mir "eigentlich" gar nichts passieren?
21. März 200322 j Hi, Man kann bei der Zwischenprüfung gar nicht durchfallen. Die ist nur da zur Beurteilung der Leistung um zu sehen wo man steht. Du brauchst da nur Anwesend zu sein und deinen Namen draufschreiben und abgegen sagt man, dann wird sie halt mit 0 % bewertet. Brauchst dir also keine Sorgen zu machen. Gruß KleinerChaot
21. März 200322 j Originally posted by MrLarsens wenn man die Zwischenprüfung nicht besteht ist das denn ein kündigungs grund?(Außerordentlich) Oder kann mir "eigentlich" gar nichts passieren? Das wäre höchstens eine Frage Deines Ausbildungsvertrages. Ich bin kein Jurist; aber ich vermute mal, daß eine solche Vertrags-Klausel unzulässig wäre. Normalerweise verlängert sich sogar das Ausbildungsverhältnis bei Niichtbestehen der Abschlußprüfung. Ich kenne es eher so, daß schon'mal Prämien gezahlt werden bei einer guten Note in der ZP. Oder es gibt andere innerbetriebliche "Gutis". Aber - begeistert wird Dein Ausbilder wohl nicht sein, wenn er schriftlich bestätigt kriegt, daß seine Bemühungen umsonst (nicht kostenlos!) waren. gruß, timmi
21. März 200322 j ...nein keine angst. schlechtleistung in zp oder berufsschule sind kein kündigungsgrund. ...allerdings auch kein grund stolz zu sein.:cool:
21. März 200322 j Originally posted by MrLarsens wenn man die Zwischenprüfung nicht besteht ist das denn ein kündigungs grund?(Außerordentlich) Oder kann mir "eigentlich" gar nichts passieren? Das ist IMHO kein Kündigungsgrund, weder für eine ordentliche und schon gar nicht für eine ausserordentliche Kündigung. Siehe auch beim DGB zur Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses und zur Zwischenprüfung.
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