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Umschulung zum Fachinformatiker


Mathias912

Empfohlene Beiträge

beim arbeitsamt liegt auch einiges an info-material aus.

vielleicht auch mal bei der ihk nachfragen.

und was heisst hier bin leider elektriker ?

mit der fachinformatikerausbildung hast du dann 2 berufe die sich ergaenzen koennen.

bei yahoo bfz und/oder bfw eingeben.

bfz = berufsfoerderungszentrum, bfw = berufsfoerderungswerk

oder mal www.bfz-stadtname.de eingeben

beispiel: www.bfz-heidelberg.de ob jetzt dieser link funzt weis ich nicht (nicht geprueft)

oder mol bei der dekra anrufen die bieten auch schulungen an.

mfg

JensT

[Dieser Beitrag wurde von JensT am 02. August 2000 editiert.]

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Hi!

Wie siehts denn überhaupt mit der Umschulung zum Fachinformatiker aus? Denn schliesslich bezahlt ja das Arbeitsamt den Lehrgang und alles andere auch noch...Ich selber habe einen Job,allerdings in einer Branche in der schwere Zeiten kommen werden(bin so ungefähr jedes Jahr 3-5Monate arbeitslos)...Ich habe gehört das es ziemlich schwer bzw. unmöglich ist, überhaupt eine Umschulung zu bekommen wenn man nicht schon seit Jahren arbeitslos ist oder zur älteren Generation gehört.Ich selber bin 24.Hat jemand Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht? Bevor jetzt einer sagt ,geh doch zum Arbeitsamt und frage dort nach>>>dieses werde ich in nächster Zeit auch tun,will mich aber vorher mal darüber erkundigen!

ALC

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Hallo ALC,

stimmt, bestimmte Voraussetzungen muß man erfüllen, um eine Umschulung gefördert zu bekommen:

entweder man kann aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben (dann wäre man ein REHA-Fall)...

oder man ist ungelernt...

oder in dem jetzigen Beruf gibt es keine Aussicht auf einen langfristigen Arbeitsplatz.

Bei den ersten beiden Möglichkeiten gibt es keinen Spielraum, entweder das ist so oder nicht.

Bei der dritten Möglichkeit gibt es meistens einen Spielraum, d. h. wenn du sowieso jedes Jahr arbeitslos bist und schwere Zeiten auf die Branche (Baubranche?) zukommen, kann man mit dem Arbeitsamt reden.

Umschulung geht allerdings nur aus der Arbeitslosigkeit heraus.

bimei

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ALC:

D...Nunja mal sehen was das Arbeitsamt dazu sagt>>>ich denke mal nix positives....

Denk einfach positiv. Du hast schließlich eine konkrete Vorstellung, in welche Richtung du umschulen möchtest und kommst nicht mit:"Irgendwie würd ich gern was anderes machen, was gibt es denn so?"

Wird schon klappen!! smile.gif

bimei

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolle:

das ist nicht richtig. Ich habe meine Umschulung bekommen, obwohl ich gearbeitet habe. Ich hab durch die Kündigungsfrist sogar 4 Wochen von der Feststellungsmaßnahme verpasst.

Glückwunsch, du hast dich beim AA gut verkauft!(Mein ich positiv smile.gif)

Nach SGB III sind das, was ich oben geschrieben habe, erstmal die Grundvoraussetzungen um eine Umschulung bewilligt zu bekommen.

In Ausnahmefällen nimmt das Arbeitsamt sogar sofort Leute aus dem Betrieb.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Vorraussetzung ist, daß man 5 Jahre aus dem gelernten Beruf draußen ist und die Chancen schlecht sind, wieder in den Beruf zu kommen.Bei mir war es so, daß ich Vermessungstechniker gelernt habe und nach der Ausbildung 6 Jahre als Hilfsarbeiter gearbeitet habe (Fabrik, Fahrer). Als ich dann beim Arbeitsamt wegen der Umschulung gefragt habe, wurde mir diese direkt genehmigt, obwohl ich einen relativ sicheren Arbeitsplatz (seit 2 Jahren) hatte.

Aus dem, was du geschrieben hast, hätte ich auch eine Bewilligungsgrundlage gesehen:

...du hast nie (oder nur kurz) in deinem erlernten Beruf gearbeitet, d. h. keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz in deinem Beruf

...du hast innerhalb der letzten Jahre deinen Arbeitsplatz gewechselt

...du hast als Hilfsarbeiter gearbeitet(das gehört zu den Tätigkeiten für Ungelernte, wird als Angelernter gesehen), heißt u. a. auch der Arbeitplatz kann relativ schnell neu besetzt werden

Fazit ist: mit gutem Willen geht alles. Daß es Ausnahmen gibt, habe ich auch schon mal an anderer Stelle geschrieben. Die Argumentation muß nur im Rahmen des SGB sein.

Prima, daß du deine Situation hier als Beispiel aufgeführt hast, da kann man leichter erklären, wie Argumente für eine Bewilligung sein könnten. Danke!

bimei

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