Veröffentlicht 26. März 200322 j Hi, kurze Frage: darf das Inhaltsverzeichnis der Dokumentation länger als 1 Seite sein, z.B. 1 1/2? Ist doch besser wie gekürzt oder gequetscht. Noch eine Frage dazu: Nach dem Deckblatt fordert unsere IHK vor der Inhaltsangabe noch eine Seite mit einer Kurzbeschreibung des Projektes. Muss diese dann auch im Inhaltsverzeichnis auftauchen? Eigentlich nicht, da sie vor dem Inhaltsverzeihnis kommt, und das Deckblatt doch auch nicht drinsteht? Struktogramm, Use-Case: sollen die in die Doku oder in den Anhang? So? 3.Realisierung 3.1 UML Diagramm Siehe hierzu im Anhang Nummer a . . . 5.Anhang a) UMLDiagramm (hier ist dann das Bild)
26. März 200322 j Hallo, mein Inhaltsverzeichnis war auch eine Seite und ein bisschen. Wenn Du halt soviele Überschriften hast, dann hast Du soviele. Ich würde die Kurzbeschreibung nicht in das Inhaltsverzeichnis aufnehmen, wie Du schon richtig gesagt hast, ist es wie das Deckblatt noch vor dem Inhaltsverzeichnis. Struktogramme, Quellcode usw. kommen normalerweise in den Anhang. Frank
26. März 200322 j Also wenn die IHK rum****t weil das Inhaltsverzeichnis länger als eine Seite ist und am besten noch mehr als 521 Zeichen hat, dann greif ich mir echt an den Kopf. *kopfschüttel*
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