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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ich wollte mal wissen ob es eine Faustregel gibt bezüglich Umschulung und einer daraus resultierenden Praktikumsvergütung. Soll heissen:

A) Wieviel darf ich verdienen ohne das mein Anspruch an Umschulungsgeld gemindert wird

B) Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen we

wenn man diese Vergütung nicht beim Arbeitsamt anmeldet ?

In meinem alten Beruf verdiente ich mtl. 2500.- DM netto, meine jetzige Vergütung würde 500€ betragen - Umschulungsgeld liegt ohne Fahrgeld so bei 700€

Vielen dank für qualifizierte Hilfe!

mfg

stukka

Zuerst würde ich mich mit der ordentlichen Frage ans Arbeitsamt wenden. Die kennen deine Zahlen und können dir hier Auskunft geben.

Darüber hinaus (also am Arbeitsamt vorbei) gibt es meines Wissens nur einen offiziellen Weg - über sog. Prämien. Diese dürfen nicht mit deinem Umschulungsgeld verrechnet werden. Gesetz oder so habe ich keins parat, solltest du ggf. auch mit dem AA klären.

Die inoffiziellen Wege... keine Auskunft.

LiGrü

Ein Praktikanteneinsteller

Michael

Wenn Du diese Vergütung nicht beim Arbeitsamt meldest, dann wirst Du ein Problem kriegen, denn die finden das eh raus, weil Dich Dein Praktikumsbetrieb ja melden muss.

165€ darfst Du dazuverdienen, ohne das Du Abzüge von Deinem Unterhaltsgeld hast.

Gruß, Mugglberger

hi,

und wie setzen sich diese 165€ zusammen , bzw. was ist dann dran das man eigtl. den Differenzbetrag zu seinem ehemaligen Nettolohn verdienen kann/darf (?) ohne Abzüge...?

danke

stukka

Originally posted by stukka

..., bzw. was ist dann dran das man eigtl. den Differenzbetrag zu seinem ehemaligen Nettolohn verdienen kann/darf (?) ohne Abzüge...?

Da ist rein gar nichts "dran".

hi,

und wie setzen sich diese 165€ zusammen , bzw. was ist dann dran das man eigtl. den Differenzbetrag zu seinem ehemaligen Nettolohn verdienen kann/darf (?) ohne Abzüge...?

danke

stukka

Wir bimei schon sagte, an dieser These ist nichts dran.

Wie gesagt Du darfst im Monat 165€ (aus Nebenjob, Praktikumsvergütung, oder ähnliches) hinzuverdienen, ohne das Dir etwas abgezogen wird.

Verdienst Du mehr, wird Dir das angerechnet und entsprechend Dein Unterhaltsgeld gekürzt. Das war´s.

Gruß, Mugglberger

muchas gracias

Also bei der derzeitigen Lehrstellen/Praktikumsstellenknappheit würde ich mir um Praktikumsvergütungen erstmal keine Sorgen machen...

Ich bin die Suche nach einem Praktikumsplatz mit einer gewissen Zielvorgabe angegangen:

Ziel 1: Erstmal überhaupt eine Praktikumsstelle finden (was schwer genug ist)

Ziel 2: Eine Praktikumsstelle finden die die Möglichkeit bietet, später übernommen z werden

Ziel 3: Eine Praktikumsstelle finden in der eine Vergütung gezahlt wird.

Ziel 1 hab ich bisher erreicht. Schaumer mal ob 2 und 3 auch erreichbar sind... Noch hat das Praktikum ja nicht angefangen...

naja ist alles 3 erfüllt ;)

nur, hatte bisher 250.- brutto als vergütung bekommen , die ich nicht angemeldet hatte - und der Betrieb hat mir ohne Aufforderung 500.- ab nächsten Monat zugesagt , zwecks guter Leistungen...nu bin ich im zwiespalt ob ich das anmelden soll oder nicht.

Aber werds wohl zähneknirschend anmelden..

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