Veröffentlicht 11. April 200322 j Ich habe nun 14 Seiten ohne Anhang und Inhaltsverzeichnis. Im Anhang habe ich ein Pflichtenheft. Kann ich beim Punkt Soll-Konzept meiner Doku einfach nur auf das Pflichtenheft verweisen :confused: Damit würde ich Redundanz auflösen und die Doku übersichtlicher machen. Geht das? Oder ist das Soll-Konzept dermaßen von Bedeutung, dass es nicht ausgelagert werden kann?
11. April 200322 j Original geschrieben von LuckyLuke Kann ich beim Punkt Soll-Konzept meiner Doku einfach nur auf das Pflichtenheft verweisen :confused: Können sicherlich. Ob es sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Meistens wird dem nicht so sein. Wenn das PH bereits ein Sollkonzept darstellt, dann wäre es vorstellbar. Im PH sind die Anforderungen an das System in Absprache mit dem Kunden vereinbahrt. Also das und dies muß das System leisten und zwar genau dann, wenn ich folgende Aktion durchführe. Das Sollkonzept stellt ein Konzept für den Aufbau eines zukünftigen Standes dar, also wie soll es mal aussehen. Dieses muß folglich (bei Datenbanken) z. B. auf die Organisation (z.B. relationales Datenbanksystem), und die verwendete Programmiersprache etc. eingehen, welche nicht notwendigerweise Bestandteil des PH sind. Ich würde abraten, den Punkt zu einfach zu umgehen.
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