Zum Inhalt springen

Frage zu Übergangsgeld (LVA)


Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

am 2.6. beginnt meine Umschulung zum FISI....

Ich bekomme dann von der LVA Übergangsgeld bezahlt.

Nun würde mich mal interessieren,wie das Übergangsgeld berechnet wird ?

In den Statuten der LVA steht nur,das als Berechnungsgrundlage das letzte

Arbeitseinkommen genommen wird.

Gibt es da irgendwelche Tabellen wie zb. beim Arbeitslosengeld ?

Dort sind es zb. 68%. (Verheiratet,1Kind)

Und einen Fahrtkostenzuschuss soll es ja auch geben. Wie hoch ist der denn

pro KM mit dem eigenen KFZ ?

Danke für Eure Hilfe....

Grüsse, Nonixnarretz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von nonixnarretz

Nun würde mich mal interessieren,wie das Übergangsgeld berechnet wird ?

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im allgemeinen nach den

• letzten Arbeitseinkünften, gemessen an der Beitragsleistung

sowie

• bestimmten persönlichen Voraussetzungen.

Das Übergangsgeld während medizinischer und berufsfördernder Leistungen beträgt

• 75 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 75 Prozent des Nettoarbeitsentgelts), wenn der Versicherte mindestens ein Kind hat oder er pflegebedürftig ist und in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt, der ihn pflegt und deswegen eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, oder sein Ehegatte, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.

• 68 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 68 Prozent des Nettoarbeitsentgelts) in allen anderen Fällen.

Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) weitergezahlt.

Bei berufsfördernden Leistungen wird das Übergangsgeld wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, freiwillig Versicherte oder aus dem Tarifentgelt ermittelt. (Quelle LVA und VDR)

Und einen Fahrtkostenzuschuss soll es ja auch geben. Wie hoch ist der denn

pro KM mit dem eigenen KFZ ?

Fahrtkosten werden nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...