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IHK-Prüfungspanne mit juristischem Nachspiel

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Veröffentlicht

von www.ix.de

IHK-Prüfungspanne mit juristischem Nachspiel

Mit den im Internet veröffentlichten Prüfungsinhalten zur IHK-Abschlussprüfung muss sich jetzt die Justiz beschäftigen. Die Kölner IHK-Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA) kündigte heute "kurzfristige strafrechtliche Schritte" an. "Die Anzeige richtet sich zunächst gegen unbekannt. Wir hatten bereits nach der Zwischenprüfung im vergangenen Jahr einen Verdacht. Jetzt ist Schluss!", sagte der für Ausbildung zuständige Bereichsleiter Gerald Püchel heute im Gespräch mit heise online.

Bei den Veröffentlichungen im Internet habe es sich um eine "umfassende und zutreffende Auflistung aller vorgesehenen Prüfungsinhalte für den Beruf Fachinformatiker/-in, Fachrichtung Systemintegration" gehandelt, hieß es gestern in einer ZPA-Erklärung. Die ausgefallenen Prüfungen oder Prüfungsteile sollen jetzt am 6. Juni nachgeholt werden. Betroffen sind rund 2000 Prüfungskandidaten der Fachrichtung Systemintegration sowie weitere 8000 Auszubildende in drei verwandten IT-Berufen, die nur den ersten Teil ihrer Prüfungen absolvieren konnten. Damit verschiebt sich das Ende der Ausbildung um drei Wochen.

Für viele Prüfungsteilnehmer ergeben sich daraus erhebliche Probleme. heise online liegen zahlreiche Briefe und E-Mails von Auszubildenden vor, die für diesen Zeitraum bereits Arbeitsverträge unterschrieben oder Urlaubsreisen gebucht haben. Geert Woortmann, Leiter des Fachbereiches Berufliche Bildung beim Deutschen Industrie-und Handelstag (DIHT) in Berlin räumte ein, dass "viel Frust ausgelöst wurde". Es habe aber "aus Gründen der Objektivität und Chancengleichheit" keine Alternative zum Abbruch der Prüfung gegeben. Für die Zukunft müsse man sich überlegen, ob Reserveaufgaben bereitzuhalten seien, so Woortmann weiter.

"Die geringe Halbwertzeit der Themen macht es unmöglich, zwei Sätze Aufgaben zu stellen", sagte dagegen Andreas Bähre von der ZPA auf Nachfrage von heise online. Entschädigungen für Teilnehmer, die wegen des Ersatztermins einen Urlaub absagen müssen, schloss Bähre aus. Die IHK-Abschlussprüfung sei ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt. Dies gelte auch für den Ersatztermin im Juni. Den Industrie- und Handelskammern bliebe nur der verwaltungsgerichtliche Weg, falls betroffene Auszubildende Klage erheben würden. (dwi/c't)

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