Veröffentlicht 25. April 200322 j Eine Frage, gehört das Programm mit in die Projektarbeit, wenn ich diese an die IHK sende? ciao Nice
25. April 200322 j Optional gesehen kannst schon das Programm mit der Projektdokumentation der IHK übergeben nur solltest Du Dir diesen Schritt genau überlegen! Vorteil: Die Prüfer können sich genauer Einblick von Deiner "Dissertation" machen und Du kannst dann in der Präsentation eher auf die Funktionen usw. eingehen anstatt oberflächliche Features genauer erläutern zu müssen. Nachteil: Die Gefahr das Fehler während der Programmausführung durch den Prüfer entstehen mögen zwar durch gründliche Programmierung minimal sein, doch können sie dennoch auftreten (z.B. falsche Bedienung oder aufgrund des individuellen PC-Systems). In der mündlichen Prüfung könne er Dich dann darauf ansprechen und Du musst dann Rede und Antwort stehen. Also überleg' Dir den Schritt, wie schon gesagt, genau! mfg SYRARE
25. April 200322 j Also bei uns isses (IHK Essen für E, MH und OB) so, daß der Quellcode sogar einmal in elektronischer Form beigelegt werden muß. Genauso wie die Doku als Office- oder PDF-File einmal auf die CD gepackt werden muß. Bei solchen organisatorischen Fragen, die von IHK zu IHK so unterschiedlich sind, einfach mal bei denen anbimmeln und Auskunft holen. Zumindest hier erhält man immer schnell eine umfassende und produktive Antwort ! Flo
26. April 200322 j Hmm... ehrlich gesagt frage ich mich wie ich das überhaupt machen sollte. Ich hab eine PHP Applikation mit MySQL Datenbankanbindung erstellt. Natürlich kann ich denen die PHP Seiten beilegen aber ohne Datenbank bringen die eh nix und die auf CD zu exportieren und sowie die Datenbank ??? Also von mir kriegen die kein Stück Quellcode und auf jedenfall nix elektronisches. Wie soll das denn auch bitte bei den FISIs laufen. Sollen die n komplettes VPN mitschicken? Könnte echt n saftiges Porto geben
26. April 200322 j Ich habe meinen Quellcode auf CD gebrannt und dem Prüfer überreicht. Bei uns Umschüler (IHK Aachen) war dies allerdings optional bzw. vom Prüfer abhängig. Er kann diesen Code zwar im Compiler ansehen, aber nicht ausführen. Ich hatte vom Betrieb nur die Freigabe für meinen selbsterstellten Code. Der Rest unterliegt dem Datenschutz. Auch in solchen Fällen gilt: Nachfrage bei der zuständigen IHK !!!
26. April 200322 j Original geschrieben von CyberDemon [...] Ich hatte vom Betrieb nur die Freigabe für meinen selbsterstellten Code. Der Rest unterliegt dem Datenschutz. [...] Datenschutz? Das ist wohl eher unter Betriebsgeheimnis einzustufen. gruß, timmi
26. April 200322 j Datenschutz? Das ist wohl eher unter Betriebsgeheimnis einzustufen. Ist doch (fast) das gleiche.
26. April 200322 j Original geschrieben von CyberDemon Ist doch (fast) das gleiche. Schade, daß Du nicht "mein" Prüfling bist. Ich wüßte da schon ein paar hochinteressante Fragen für Dich ... gruß, timmi
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