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ein paar Fragen....


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Hallo leute.. Ich schreibe am 13. Mai die Prüfung Fachinformatiker AE.

Hab heute mit lernen endlich angefangen.. :mod: Obs zuspät ist, wird sich dann am 13. zeigen.. :beagolisc

Ich hätte paar Fragen, dachte vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:

1. Handlungsvollmacht und Prokura, Was sind da genau die Unterschiede. Mit Prokura darf man mehr machen, aber wo liegen jeweils die grenzen.. (meine Unterlagen dazu fehlen mir leider...)

2. Lohnabrechnung. Also Netto, Lohnsteuer, die SVen usw. usf. Wie sieht das passende shema dazu aus.. ein Beispiel wäre echt hilfreich..

3. Was ist eine "horizontale Konzentration"?

Wenn ich mir manche Fragen so anschaue, krieg ich ja echt angst.. Den ganzen Stoff auswändig zu lernen, das schaff ich sicher nicht, bis 13. mai. Wie geht ihr beim lernen vor?

gruss und danke

blear

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Hallo und guten Tag!

Also, ich möchte das mal so probieren:

Es gab im Winter 2002/03 eine Aufgabe im WiSo-Teil für ITSE. So eine Aufgabe kann uns als FiAE auch ereilen. Es waren nur die Prozentsätze der Sozialversicherungen, der Kirchensteuer und der Solidaritätzuschlages angegeben, sowie der Betrag der Lohnsteuer. Eine tabellarische Übersicht, aus der man Kirchensteuer und Soli ablesen konnte, gab es damals nicht...

1. Lohnsteuerabrechnung:

Hierbei mußt du nur wissen, daß sich die 8% Kirchensteuer und der Soli-Beitrag auf die Lohnsteuer beziehen und nicht auf den Brutto-Betrag.

Dann mußt du eigentlich nur noch wissen, daß sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Kosten d. Sozialversicherungen teilen (bis auf Unfallversicherung, die wird vom Arebeitgeber allein getragen).

D.h. du rechnest dann alle Prozentsätze zusammen:

14,9 + 1,7 + 19,1 + 6,5 (für alle Vericherungen zusammen ergibt das) = 42,2

dann 42,2 : 2 (weil sich AG und AN die kosten teilen...)

und dann die 21,1%(Sozialversicherungen), Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer), Soli (5,5% von Lohnsteuer) und Lohnsteuer vom Brutto-Gehalt abziehen und:

du hast das Ergebnis!

Anmerkung am Rande: ich weiß nicht, ob die o.g. Prozentsätze heute noch der Realität entsprechen. Die werden aber sowieso in der Prüfung bekannt gegeben...

2. horizontale Konzentration:

Das ist eigentlich recht schnell erklärt...

Horizontale Konzentration ist, wenn Produktionsstätten aus ein und derselben Sparte z.B. von einer Firma aufgekauft werden.

Als Bsp.: Eine Hemdenfabrik kauft eine Blusenfabrik auf, um das Sortiment zu erweitern (oder son Kappes)

3. vertikale Konzentration:

wäre, wenn "vor- und nachgelagerte Produktionsstätten" z.B. von einer Firma aufgekauft würden.

Bsp.: Eine Hemdenfabrik kauft eine Seidenraupenfarm in Japan auf, um feine Seide für seine Hemden selber herstellen zu können (istn unglaublich blödes Beispiel aber es ist richtig ;) )

4. allg. Handlungsvollmacht vs. Prokura:

da weiß ich leider auch noch nicht bescheid, hab nämlich uach noch nich alles gelernt. Wenn ichs weiß sag ich bescheid :)

Gruß

Chris

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danke.

Wie gehst du beim Lernen vor?

Ich habe mir die Fragen angeschaut und bin sie auch mal teilweise durchgegangen. Es ist wirklich so, dass wenn überhaupt nur 20-30% der Lerninhalte, die wir in den letzten 2,5 jahren gekriegt haben, wirklich relevant ist. rest ist auch so gelöst, ohne was zu lernen, oder du hast es noch nie gehört und in deine Unterlagen hast sie auch nicht. Also hast pech gehabt..!

Kannst du mir da Tipps geben? ich glaub du bist schon ziemlich fit. ;)

nette grüsse

blear

p.s.: Gibt es da irgendwo im Internet so quellen, wo man die Thmen erklärt bekommt..?

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Ach ja, ich gehe so vor:

ich lerne halt den ganzen Kappes, den wir in der Berufsschule gemacht haben, von vorne bis hinten.

Das meiste ist eh WiSo, weil wir da am meisten geschrieben haben.

Ansonsten mal ein paar Struktogramme machen, mal einen Netzplan (FAZ, FEZ, usw.) erstellen. Als Nachtisch dann ab und zu mal eine Prüfung machen und (!)

es gibt ein paar wirklich gute IT-Quiz's im Netz.

Ob ich gut vorbereitet bin, weiß ich nich. Wenn nich, ists mir auch egal, kann nicht mehr machen als lernen...

Bis denn

Chris

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Hi blear!

Hab da nochwas interessantes gefunden. Ist direkt von der IHK und sollte demnach stimmen, also - lesen:

Der Prokurist als "zweites Ich" des Kaufmanns

Die Prokura bildet die umfangreichste handelsrechtliche Vertretungsbefugnis. Mit Ausnahme der Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt sie zu allen Arten von Rechtsgeschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Hier kommt es nicht darauf an, ob der Vertrag für den konkreten Gewerbebetrieb typisch ist, sodass der Prokurist auch branchenfremde Geschäfte tätigen kann. Demnach wäre er zum Beispiel befugt, die Produktionslinie von einer Ware auf eine vollständig andere umzustellen. Auch wenn ihm dies regelmäßig intern durch Vertrag mit dem Unternehmer untersagt sein wird, bleiben die abgeschlossenen Verträge gleichwohl wirksam. Dies gilt selbst dann, wenn der Geschäftspartner die internen Vereinbarungen kannte. Der Umfang der Prokura ist insoweit nach außen zwingend durch das HGB festgelegt, ohne dass eine Beschränkung möglich wäre.

Die Prokura kann nur von Vollkaufleuten erteilt werden, wobei wichtigstes Indiz für eine Vollkaufmannseigenschaft die Eintragung im Handelsregister ist. Minderkaufleute oder der Prokurist selbst sind von der Prokura-Erteilung ausgeschlossen. Die Erteilung muss durch den Inhaber des Handelsgeschäftes oder ggf. durch seinen gesetzlichen Vertreter ausdrücklich erfolgen. Erteilung und Erlöschen der Prokura sind jeweils zum Handelsregister anzumelden. Dabei ist besondere Aufmerksamkeit geboten: Solange die Eintragung im Handelsregister besteht, kann der Prokurist mit sämtlichen Befugnissen tätig werden und zwar selbst dann, wenn die Prokura tatsächlich bereits erloschen ist - Sei es zum Beispiel durch Widerruf, durch Geschäftsaufgabe oder weil das zugrunde liegende Dienstverhältnis beendet wurde.

Die Handlungsvollmacht als "kleine Prokura"

Die Handlungsvollmacht reicht weniger weit als die Prokura. Ihren Umfang kann der Geschäftsinhaber - anders als bei der Prokura - selbst festlegen. So kann er natürliche Personen zum Betrieb des gesamten konkreten Handelsgewerbes, zur Vornahme einer Art von Handelsgeschäften oder auch nur zur Vornahme einzelner Handelsgeschäfte ermächtigen. Überschreitet der Bevollmächtigte den gesetzten Rahmen, bleibt das Unternehmen durch den Vertrag gleichwohl gebunden, wenn der Geschäftspartner die Beschränkung nicht kennen musste. Regelmäßig werden von der Handlungsvollmacht allerdings nur branchenübliche Geschäfte erfasst, sodass zum Beispiel eine Umstellung der Produktion durch den Bevollmächtigten nicht möglich wäre.

Die Handlungsvollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen und kann ohne Formerfordernisse, zum Beispiel auch mündlich, erteilt werden. Schon aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Erteilung zu empfehlen.

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Danke aber so ein Kalkulationsschema wäre viel besser..

Also so wie KLR:

Betrag1

+ Betrag2

.......................

summe

+ 12% bla bla

- 23% bla bla

------------------

usw.

mit allem drum und dran. Also Sozialversicherungen. VWL, Lohnsteuer. Netto brutto usw.

kann mir jemand so ein schema geben?

danke

blear

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Der VL Teil der vom Arbeitgeber übernommen wird, wird auf das Bruttogehalt addiert.

Weil der ist mit zu versteuern.

Dann werden alle Steuern und Versicherungsteile abgezogen.

Am Ende wird dann noch der komplette VL Betrag, weil der ja auch komplett zur Bausparkasse o. ähnlichem überwiesen wird, abgezogen.

Der Rest ist der Auszahlungsbetrag.

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Ok ok ok, dann hier ein Beispiel aus der Prüfung für IT-Systemelektroniker Winter 2002/2003...

Aufgabenstellung:

Die Nagel & Schelle GmbH in Berlin zahlt einem Mitarbeiter einen Stundenlohn von

- 14,20 €

Im letzten Monat arbeitete der Mitarbeiter 170 Stunden.

Zusätzlich leistete er 8 Überstunden, die mit 20% Zuschlag vergütet werden.

Im Rahmen eines vermöfgenswirksamen Sparvertrages von monatl. 40€ erhält der Mitarbeiter von der GmbH 25€.

Erstellen Sie die Lohnabrechnung für April.

Ermitteln Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben:

Die Lohnsteuer beträgt 402,08€

a) steuerpfl. Bruttogehalt

B) Kirchensteuer (9,0%)

c) Soli-zuschlag (5,5%)

d) Arbeitnehmerbeiträge zur

da) Krankenvers. (14,9%)

db) Pflegevers. (1,7%)

dc) Rentenvers. (19,1%)

dd) Alo-vers. (6,5%)

e) Nettogehlat

f) Auszahlungsbetrag

Also dann mal los:

zu a)

14,2 € * 170 Stunden = 2414€

17,04€ (wegen 20% Zuschlag) * 8 Stunden = 136,32€

ergibt: 2550,32

dann noch die VL vom Arbeitgeber drauf (25€) ergibt: 2575,32€ !!! (das is schonmal wichtig, weils das Bruttogehalt ist)

zu B)

9% * 402,08 (da Kirchensteuer von Lohnsteuer gerechnet wird) = 36,18€

zu c)

5,5% * 402,08 (wird auch von LS berechnet!) = 22,11€

zu da)

2575,32€ * [14,9% / 2] (weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialvers. ja teilen!) = 191,86€

zu db)

2575€ * [1,7% / 2] = 21,89€

zu dc)

2575€ * [19,1% / 2] = 245,94€

zu dd)

2575,32 * [6,5% / 2] = 83,698€

zu e)

2575,32 - 402,08 - 36,25 - 22,11- 191,86 - 21,89 - 245,94 - 83,698 = 1571,49

zu f)

1571,49€ - 40€ (von VL) = 1531,49€

Hierbei ist zu beachten, daß am Ende ja der VL-Beitrag vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber abzuziehen ist beim Auszahlungsbetrag.

Der AG-Anteil an den VL ist steuerpflichtig!!! DA hattest du Recht mit deiner Vermutung.

So, jetzt müßte aber doch alle klar sein, oder? Das nächste Mal kostets nämlich :bimei

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So jetzt will ich saubere Antwort hören :),

In einer Diskussion über die Arbeitslosigkeit wird über staatliche Einflussmöglichkeiten gesprochen. Es wird festgestellt, dass hohe Arbeitslosigkeit auf Dauer eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zur Folge hat.

Was kann die Bundesregierung im Rahmen des Stabilitätsgesetzes u.a. tun, um dieses Problem zu bekämpfen?

Notieren Sie sich die Ziffer vor der zutreffenden Antwort!

1. Die Bundesregierung kann den Sozialpartnern für Tarifverhandlungen verbindliche Vorgaben machen, um zu möglichst niedrigen Lohnabschlüssen zu kommen.

2. In einer gemeinsamen Konferenz kann die Bundesregierung für die Bundesländer und die Unternehmensverbände verbindliche Daten für derem Finanz- und Wirtschaftspolitik vorgeben (konzertierte Aktion).

3. Geplante staatliche Investitionsvorhaben kann sie vorziehen und beschleunigt verwirklichen, um dadurch die allgemeine Wirtschaftstätigkeit anzuregen.

4. Eigentlich nichts, da die Festlegung von globalen wirtschafts- und finanzpolitischen Planungsdaten durch die Bundesregierung in der sozialen Marktwirtschaft nicht möglich ist.

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Also, ich würde es so versuchen:

zu 1)

diese Möglichkeit ist falsch, da sie gegen die Tarifautonomie verstößt. Der Staat hat in Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfen höchstens als Schlichter die Möglichkeit sich einzuschalten.

zu 2)

für die Bundesländer mag diese Möglichkeit zutreffen. Für die Arbeitgeber ist das allerdings eine Ohrfeige, da sich Unternehmen in einer sozialen Marktwirtschaft nicht in die Finanzpolitik reinreden lassen sollten. Dann können wir demnächst gleich wieder 5 Jahrespläne einführen, wie in der ehem. UdssR.

zu 4)

auch wenn es unter der Regierung Schröder fast so aussehen mag, daß der Staat gegen die wirtschaftl. Misere nichts tun kann, stimmt die Antwort nicht.

In einer freien Marktwirtschaft kann der Staat "eigentlich" nicht eingreifen und wird das auch "normalerweise" nicht tun. Da wir aber eine soziale Marktwirtschaft haben, sollte und wird der Staat auch eingreifen in Form von Subventionen, Steuervergünstigungen und Reformvorhaben.

Deshalb ist auch meiner Meinung nach Antwort 3 richtig, auch wenns eine höhere Staatsverschuldung kurzzeitig mit sich bringt...

Was meint ihr?

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