Veröffentlicht 29. April 200322 j Wir eine Kündigung nicht erst durch die Zustimmung des Betriebsrates wirksam?
29. April 200322 j Hi! Also mir wurde mal gelehrt, dass der Betriebsrat angehört werden muss (wenn einer existiert). Außerordentliche Kündigungen müßten ohne Anhörung des Betriebsrates rechtskräftig sein.
29. April 200322 j Original geschrieben von NickiD Also mir wurde mal gelehrt, dass der Betriebsrat angehört werden muss (wenn einer existiert). Das hat aber doch nichts damit zu tun, dass nicht auch gekündigt werden kann, wenn der BR angehört wurde und keine Zustimmung gegeben hat. Angehört werden muss er ja, eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam.
29. April 200322 j Original geschrieben von Breathless Was ist AG in deinem Satz? Vorstand? Arbeitgeber, sorry. ;-)
29. April 200322 j Original geschrieben von bimei Das hat aber doch nichts damit zu tun, dass nicht auch gekündigt werden kann, wenn der BR angehört wurde und keine Zustimmung gegegebn hat. Angehört werden muss er ja, eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam. Das heisst, die Kündigung muss zwar angehört / gelesen werden aber es braucht nicht die Zustimmung um die Kündigung wirksam zu machen.
29. April 200322 j Original geschrieben von Breathless Das heisst, die Kündigung muss zwar angehört / gelesen werden aber es braucht nicht die Zustimmung um die Kündigung wirksam zu machen. Richtig. Der Betriebsrat hat eine Frist, in der er Zustimmung oder Ablehnung erteilen kann. Kündigt der Arbeitgeber trotz Ablehnung, erhöht das im Klagefall die Chancen des Gekündigten deutlich. Eine echte Mitbestimmung von Betriebsräten zu Kündigungen gibt es nicht.
29. April 200322 j Ergänzend möchte ich Hinzufügen, daß es die AG oft vergessen, bei Kündigungen den Betriebsrat zu hören. Dieser muß quasi, egal wie man dort darüber denkt, nur von der Kündigung Kenntnis haben. Sollte der BR keine Kenntnis gehabt haben, ist die Kündigung unwirksam und es gibt gute Aussichten, ggf. einen Prozeß vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen.
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