Veröffentlicht 6. Mai 200322 j Hallo liebe Mitleidenden! Kann mir vielleicht nochmal jemand genau sagen, welcher betriebswirtschaftliche teil auch in den Kernqualifikationen drankommen kann?! Ach und noch was, dürfen wir nun im WISO-Teil das IT-Handbuch verwenden, oder nicht? In meinem Prüfungsschreiben stand nix davon, dass ich es nicht verwenden darf... Gruß Kain
6. Mai 200322 j Als Fachinformatiker kann der gesamte betriebswirtschaftliche Stoff in den Kernqualifikationen vorkommen. Deswegen sind es ja die Kernqualifikationen. Das IT-Handbuch darfst du in den beiden Ganzheitlichen Aufgaben verwenden, allerdings (i.d.R.) nicht im Wiso-Teil.
6. Mai 200322 j mmh, na gut... Aber es muß doch eine Grenze geben zwischen Kernqualifikationen und dem WISO-Teil?!
6. Mai 200322 j Man kann ja auch abgrenzen. Wenn man sich z. B. die alten Prüfungen anschaut. In Wiso kommt dann sowas wie Versicherungen und Betriebsformen (das genaue Wort fällt mir nicht mehr ein: AG, GmbH, .....), Gehaltskalkulation, Prokura..... und solche Sachen dran. Dazu kommen noch Themen die bei jeder Prüfung unterschiedlich sind und dann hat man den Wiso-Teil Der Rest wie z. B. nen BAB, Periskalkulation..... quasi das aus dem BWL-, oder WGP- (oder wie auch immer das bei euch heißt) Unterricht kommt in die Kernqualifikationen
6. Mai 200322 j Original geschrieben von BigB Das IT-Handbuch darfst du in den beiden Ganzheitlichen Aufgaben verwenden, allerdings (i.d.R.) nicht im Wiso-Teil. Das ist so nicht ganz richt! Das IT-Handbuch darfst du nur in der GH1 verwenden!
6. Mai 200322 j @küken Das ist definitiv falsch! IT-Handbuch darfst Du auf Jeden Fall in GH1 und GH2 verwenden, es ist nur die Frage ob im WISO-Teil! Gruß Nachtrag: Eine Kollegin von mir hat gerade bei unserer IHK (Leipzig) angerufen, GH1 und GH2 mit IT-Handbuch und nicht-programmierbaren Taschenrechner und WISO-Teil ohne IT-HB und Taschenrechner!
6. Mai 200322 j Original geschrieben von Kain ....Nachtrag: Eine Kollegin von mir hat gerade bei unserer IHK (Leipzig) angerufen, GH1 und GH2 mit IT-Handbuch und nicht-programmierbaren Taschenrechner und WISO-Teil ohne IT-HB und Taschenrechner! Das mit dem Taschenrechner im Wiso-Teil wundert mich ein wenig, da man ihn für z. B. Nettogehaltsberechnungen auf jeden Fall brauch. Zudem war er bei uns erlaubt.
7. Mai 200322 j Original geschrieben von Kain @küken Das ist definitiv falsch! IT-Handbuch darfst Du auf Jeden Fall in GH1 und GH2 verwenden, es ist nur die Frage ob im WISO-Teil! Gruß Nachtrag: Eine Kollegin von mir hat gerade bei unserer IHK (Leipzig) angerufen, GH1 und GH2 mit IT-Handbuch und nicht-programmierbaren Taschenrechner und WISO-Teil ohne IT-HB und Taschenrechner! Vielleicht ist das bei euch in Leipzig so! aber nach allen Informationen, die wir durch die Schule und die Firma haben, heißt es das nur in der GH1 das Tabellenbuch benutzt werden darf.
7. Mai 200322 j Wir durften in der GH1 und in der GH2 das Tabellenbuch benutzen, im Wiso-Teil aber nicht->IHK Koblenz
7. Mai 200322 j Definitiv festgeschrieben auf den Prüfungsbögen (Winter 2002) für alle ausser BW : 1.) GH1 : Netzunabhängiger geräuschearmer Taschenrechner Ein IT-Handbuch / Tabellenbuch / Formelsammlung 2.) GH2 : Netzunabhängiger geräuschearmer Taschenrechner Ein IT-Handbuch / Tabellenbuch / Formelsammlung 3.) WISO : Netzunabhängiger geräuschearmer Taschenrechner Darüberhinaus keine weiteren Hilfsmittel. IMHO kann die jeweilige IHK bestimmen, ob gewisse Handbücher zulässig sind, also unter den unter 1 und 2 genannten Punkten zählen. Das Standard-IT - Handbuch (wie hier angepriesen) ist IMHO zulässig.
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