Veröffentlicht 7. Mai 200322 j hallo leute kann mir jemand von euch mal die genauen aufgaben, pflichten des betriebsrat sagen! alle aussagen aus büchern sind sehr schwammig! muss der betriebsrat gefragt werden bei neueinstellungen oder kündigungen? helft mir??
7. Mai 200322 j Original geschrieben von pakkoo muss der betriebsrat gefragt werden bei neueinstellungen oder kündigungen? Ja, er muß informiert werden. Bei Neueinstellungen hat er ein Veto-Recht (z.B. falls interne Bewerber infrage kommen); bei Kündigungen hat er lediglich ein Anhörungsrecht. Die echten Mitbestimmungs-Rechte des BR sind nach der letzten (merkwürdigerweise fast unbemerkt abgelaufenen) Gesetzesnovellierung drastisch eingeschränkt worden. gruß, timmi
7. Mai 200322 j Der Betriebsrat hat die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen und muss die Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen. Er hat (wirkt mit) - Informationsrecht - Mitbestimmungsrecht - Urlaubsplanung - Vergabe von Werkswohnugen - Personelle Angelegenheiten
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