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Unterschiede GmbH <> e.K <> OHG

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

worin liegen die großen unterschiede zwischen den 3 genannten Unternehmensformen (abgesehen von der Haftung)?

OHG:

Gründung: min. 2 Personen

Haftung: jeder Gesellschafter uneingeschränkt

Geschäftsführung: jeder Gesellschafter

Wichtige Gesellschaftsorgene: Gesellschaftsversammlung

Gewinnverteilung: 4% auf Kapitalanlage, Rest nach Köpfen

GmbH:

Gründung: min. 1 Person , min. 50000 DM Stammkapital (sinds jetzt 25.000 euro ?)

Haftung: nur mit den Stammeinlagen

Geschäftsführung: Geschäftsführer

Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer (Aufsichtsrat)

Gewinnverteilung: nach Stammeinlagen

zu e.K hab ich leider nix

alle angaben sind ohne gewähr :D (wollt ich schon immer mal sagen)

Quelle: unterrichtsmaterial

Hi!

Hier dann noch meinen Senf zur Frage:

e.K. = eingetragener Kaufmann

Einzelunternehmung, eine Person (=Gründer, Inhaber, Gesellschafter), keine eigene Rechtspersönlichkeit, Eintragung ins Handelsregister möglich

alle Firmenarten mit Zusatz e.K., e.Kfm/e.Kfr. sind möglich

gehaftet wird unbeschränkt mit Gesellschafts- und Privatvermögen

Leitungsbefugt (Geschäftsführungs- und Stellvertretungsbefugnis) durch den Inhaber selbst

Gewinne und Verluste trägt der Inhaber selbst

Finanzierung erfolgt durch die Bonität des Inhabers, Aufnahme eines stillen Gesellschafters möglich (letzterer tritt nicht auf, hat nur Einsicht in Bücher, jedoch kein Mitspracherecht)

Original geschrieben von Lights@ver

OHG:

Gründung: min. 2 Personen

Haftung: jeder Gesellschafter uneingeschränkt

Geschäftsführung: jeder Gesellschafter

Wichtige Gesellschaftsorgene: Gesellschaftsversammlung

Gewinnverteilung: 4% auf Kapitalanlage, Rest nach Köpfen Vertraglich sind jedoch andere Regelungen möglich

GmbH:

Gründung: min. 1 Person , min. 50000 DM Stammkapital (sinds jetzt 25.000 euro ?)

Haftung: nur mit den Stammeinlagen

Geschäftsführung: Geschäftsführer

Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer (Aufsichtsrat nach Betriebsverfassungsgesetz erst ab 500 Arbeitnehmern )

Gewinnverteilung: nach Stammeinlagen

notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung), Eintragung ins Handelsregister. Eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)

zu e.K hab ich leider nix

alle angaben sind ohne gewähr :D (wollt ich schon immer mal sagen)

Quelle: unterrichtsmaterial

fürs Protokoll: das Royalblaue im Zitat hab ich [sc. pepper] ergänzt. Selbstverständlich gibts keine Gewähr auf obiges.

Schöne Grüße

pepper

Archiv

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.

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