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Diese Themen kommen wohl nicht dran


HHiob

Empfohlene Beiträge

hallo zusammen,

ich geb nichts auf diese behauptungen, was angeblich sicher dran kommt in der prüfung. ich dreh da lieber den spiess um, habe mut zur lücke und lasse themen weg, die in den letzten prüfungen schon dran waren, als da wären (ich rede von prüfungen zum informatikkaufmann):

leasing (wi02/03, so02)

iso 900x (wi02/03)

prototyping (so02)

lwl (so02)

raid (w02/03, wi01/02)

betriebssysteme (wi02/03, so2000)

wechselspeichermedien

oft wurde nach kriterien für den kauf von hardware gefragt - dabei waren schon:

scanner, drucker, grafikkarte, soundkarte, notebook, monitor

das alles lass ich komplett weg, den rest muss man wohl oder übel lernen - so übermäßig viel stoff ist es eigentlich nicht, da man gewisse einzelheiten weglassen kann und nur das wichtigste wissen muss, darüberhinaus darf man ja auch noch das handbuch verwenden...

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§ 476 BGB

Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001

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:eek:

schau mal einer an...

als verkäufer bist du da echt der A****...

...

daraus ließe sich doch ein geschäft machen...

ich verkauf dem gebrauchtwagenhändler ne super-digicam und nen megaserver mit RAID 5 und 300 GB gesamtplatz.

damit kann er von sämtlichen Autos und allen Teilen Bilder von außen und innen machen und die dann schön säuberlich abspeichern.

ich denk mal so 200 MB Speicherplatz pro Auto.... :D

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Original geschrieben von magga

aha, und wo gibt´s dazu infos ? hab ich noch nicht viel von gehört...

habt ihr das echt noch nie in der schule oder im ausbildungsbetrieb besprochen? das ist ein echtes versäumnis!

diejenigen unter euch, die auch im außendienst tätig sind werden wohl auch wissen, was der unterschied zwischen einem dienstvertrag (= arbeit nach auftrag soweit möglich) und einem werksvertrag (= arbeit auf erfolgsbasis) ist. diese thematik kam meines wissens noch in keiner prüfung vor, ist jedoch sehr praxisrelevant!

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