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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

darf der lohn in einzelarbeitsvertärgen nie niedriger sein, als der tariflohn?

Und fällt eine Betriebsverinbarung unter Kollektivarbeitsrecht?

Gruß

Frank

Original geschrieben von FiSi-Trier

darf der lohn in einzelarbeitsvertärgen nie niedriger sein, als der tariflohn?

Und fällt eine Betriebsverinbarung unter Kollektivarbeitsrecht?

Gruß

Frank

Nein, er darf nur höher sein....

zum zweiten weiss ich auch nix...irgendwo ist aber n thread wo das steht!!!

ja, es sollte zum kollektivrecht gehoeren, da eine betriebsvereinbarung ja alle betriegt. kollektiv is immer an alle gerichtet...

Original geschrieben von Schraube20

Nein, er darf nur höher sein.... [...]

Worauf stützt Du denn diese Behauptung?

Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. Denn Du mußt unterscheiden, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und ob der Arbeitnehmer in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft) organisiert ist. Nur dann, wenn beide (AG + AN) einer tarifgebundenen Organisationseinheit angehören, nur dann muß sich das vereinbarte Gehalt nach dem Tariflohn richten.

Noch schwieriger wird es, wenn man das Vertragsrecht auch noch mit ins Spiel bringt. Denn es gilt bei Arbeitsverträgen das sogenannte Einzelvertrags-Recht. Da stellt sich dann die Frage, welche Chancen ein AN hat, den Differenzbetrag zwischen Tarifvertrag und seinem Arbeitsvertrag einzuklagen.

gruß, timmi

Original geschrieben von renaldo

ja, es sollte zum kollektivrecht gehoeren, da eine betriebsvereinbarung ja alle betriegt. kollektiv is immer an alle gerichtet...

Falls es eine Betriebsvereinbarung über diesen Punkt gibt. Ich kenne selbst keine Firma, in der das Einstellungsgehalt per BV geregelt ist.

gruß, timmi

Original geschrieben von timmi-bonn

Worauf stützt Du denn diese Behauptung?

Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. Denn Du mußt unterscheiden, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und ob der Arbeitnehmer in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft) organisiert ist. Nur dann, wenn beide (AG + AN) einer tarifgebundenen Organisationseinheit angehören, nur dann muß sich das vereinbarte Gehalt nach dem Tariflohn richten.

Das is völliger Schwachsinn!Ein Tarifvertrag umfasst ALLE in einem Arbeitszweig Beschäftigten. Das nennt man "allgemeine Verbindlichkeit".

Berufsschulstoff 10 Klasse!

Und ebenfalls in dem Schuljahr gesagt: Es darf KEIN Arbeitnehmer weniger als den tariflichen Mindestlohn bezahlt bekommen!

Basta

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