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Streik: zeitl. Ablauf?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Moin!

Es gab doch schon mal Fragen im WiSo-Teil wie ein Streik zeitl. abläuft. Also wann welche Abstimmungen sind und so. Da war was vorgegeben und man sollte das dann sortieren.

Hat da jemand Infos zu bzw. eine Aufgabe mit passender Lösung?

MfG

Chaoshacker

Warum müssen immer alle Leute jede Frage sofort ins Forum posten?

Schau mal ins IT-Handbuch! In der dritten Auflage ist es Seite 11.

In den Auflagen 1 und 2 dann also auch am Anfang!

Also ich habe die 2. Auflage und finden weder auf Seite 11 noch sonst irgendwo das was ich wissen möchte.

Was steht bei dir denn da bzw. welche Überschrift steht da?

Gruß

Chaoshacker

also ich hab heut nochmal bei google wegen dem streik und betriebsrat und so geguckt...

streik läuft so ab:

- tarifvertrag zwischen gewerkschaft und arbeitgeberverband neigt sich dem ende.

- 2 - 3 wochen vor schluß setzten die sich zusammen und verhandeln.

- kein ergebnis -> bis zu vier wochen nach ablauf des Tarifvertrages dürfen kleine warnstreiks stattfinden

- dann immernoch kein ergebnis -> 70 (oder 75)% der arbeitnehmer in der gewerkschaft müssen für den streik stimmen, damit gestreikt werden darf

- dann gibts die letzten Verhandlungen;

in denen ist ein von beiden seiten (!) aktzepierter Schlichter. der schaut sich das an was jede seite zu bieten hat und trifft dann eine entscheidung.

diese Entscheidung dann muss von beiden seiten aktzepiert und angenommen werden.

noch zur ergänzung:

ein "wilder streik" ist, wenn die arbeitnehmer streiken, ohne das die gewerkschaft das genehmigt hat! -> rechtswidrig!

Bringt das mal in eine Reihenfolge:

a) Urabstimmung der Piloten über einen Arbeitskampf

B) Weitere Verhandlungen ohne Beteiligung eines Schlichters während des Streiks ohne Erreichung einer Einigung

c) Aufnahme der Tarifverhandlungen zwischen der Pilotenvereinigung und der Fluglinie

d) Erklären des Scheiterns der Tarifverhandlungen durch die Pilotenvereinigung

e) Urabstimmung über das Ergebnis des Schlichterspruchs

f) Schlichtungsverhandlungen bei gleichzeitiger Aussetzung des Streiks

Genau das meinte ich. Kam in der ZP dran. Hatte ich wohl nur teilw. richtig.

Jetzt spontan würde ich mal sagen:

c f e d a b

Bin mir absolut unsicher...

Ich hab leider keine Lösung :floet:

also die richtige reihenfolge ist:

c, d, a, b, f, e - alles andere wäre auch völlig unlogisch.

@ mjölnir: der schlichterspruch muss NICHT angenommen werden. das würde der tarifautonomie wiedersprechen! über den schlichterspruch wird eine weitere urabstimmung durchgeführt, der 25% der Arbeitnehmer zustimmen müssen.

und deine erklärung zum wilden streik is auch nich ganz richtig. ein wilder streik ist ein streik, der während der friedenspflicht abgehalten wird. deswegen ist er rechtswidrig. ein streik muss nich gewerkschaftlich organisiert oder erlaubt sein. er darf halt nur während der tarifverhandlungen stattfinden.

danke! wenn man das so liest, klingt das tatsächlich sehr einleuchtend.

gruß

chaoshacker

Bin ich froh, dass der Müll diesmal nicht dran kam. Einmal reicht ja auch (ZP).

Da waren die Warnschilder schon besser :hodata

Archiv

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