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Empfohlene Antworten

zur reli gemeinschaft: bei nem kirchlichen arbeitgeber muss man auch bei dieser frage antworten ...

wieder eine behinderte frage der ihk ...

Korrekt! Die Frage ist total schwachsinnig gestellt, denn eigentlich sollte man fragen, was der Arbeitgeber nicht fragen darf und nicht, was man nicht wahrheitsgemäß beantworten muß.

Was soll denn z.B. passieren, wenn man die Frage nach den Gehaltsvorstellungen nicht wahrheitsgemäß beantwortet??? Bei zu hohen Vorstellungen wird man nicht eingestellt, bei zu niedrigen lacht sich der Arbeitgeber ins Fäustchen. Und wenn dann ein Vertrag mit dem zu niedrigen Gehalt zustande kommt und dieser dann gegen irgendein Gesetz verstößt, wird der eh wieder annuliert.

Und wenn man dann ein niedrigeres, aber gesetzlich korrektes Gehalt angibt, als man haben möchte, und dann bei der Vertragsunterzeichnung sagt: "Ätschibätsch, ich will aber viel, viel mehr haben!", was soll denn da passieren??? Wird man dann verprügelt?? Dann kommt der Vertrag eben einfach nicht zustande.

Und selbst wenn,.... wie will man denn nachweisen, was wirklich die Gehaltsvorstellungen eines Bewerbers sind??

Blödsinnsfrage!!!

Bin aber sicher, daß

1.Religion

2.Gewerkschaft

3.Verheiratet

richtig sind, weil das die einzigen sind, die vom Arbeitgeber nicht als Anlass für eine eventuelle Ablehnung genommen werden dürfen.

greetingz

Hey Leutz..

Ich habe mich mal schlau gemacht..

http://www.redmark.de/karriere/index.html?/karriere/dokus/vorstellung/fragen/vorstellung_fragen_erlaubt.htm

hier steht das weder nach Religion noch nach Gewerkschaft und nur unter aushamen nach Vorstrafen gefragt werden darf...

Hab noch mehr seiten gefunden, die das auch sagen.. googlet mal ein bischen, dann findet ihr zig Seiten, wo das detailiert, teilweise auch mit Gerichtsurteilen und Gesetzen belegt, dargestellt wird.

Gruß Taz

Genauso findet man aber auch Texte, die besagen, daß man nicht nach seinem Familienstand beurteilt werden darf. Früher war es z.B. häufiger so, daß Bewerber in geregelten familiären Verhältnissen eher eingestellt wurden, weil man meinte, daß diese belastbarer wären. Mag sein, ist ja eine Sorgenquelle weniger.

Hab so nen Prüfungsvorbereitungskurs besucht und da ging es u.a. darum, wann Verträge nichtig, anfechtbar und wann einwandfrei sind. Wir hatten da auch Arbeitsverträge als Beispiele und da kam in etwa folgende Frage dran:

Arbeitnehmer wird eingestellt und hat im Vorstellungsgespräch gesagt, er sei nicht vorbestraft. Danach stellt sich heraus, daß er es doch ist, und der Vertrag ist anfechtbar. D.h. der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber wieder aufgelöst werden bzw. er kann gegen diesen Vertrag vorgehen, muß es aber nicht. Wenn er sagt, daß ihn das mit den Vorstrafen nicht stört, dann kann der Vertrag weiterhin bestehen.

also ich habe da auch

Ich habe ebenfalls:

"sind sie schwanger?"

"Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft"

"Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an"

bevor hier weiter wild durch die Gegend spekuliert wird, lest doch mal IJK's Posting in einem andern Thread (Fehler in der Prüfung -> http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&postid=398826)

O-Ton IJK:

(...)

Die richtigen Lösungen sind (angeblich)

- 2 vorbestraft

- 3 Gewerkschaft

- 5 Religionsgemeinschaft

Zumindest zu 2 habe ich aber gerichtlich festgestellte Abweichungen gefunden. Außerdem ist es in Banken und Versicherungen durchaus üblich, Führungszeugnisse zu verlangen - da kommt es dann auf.

Auch die Religionsgemeinschaft 5 ist mir etwas dünn, da dies ja sogar steuerliche Aspekte haben kann (gut, man kann da "Religionszugehörigkeit" und "Religionsgemeinschaft" unterscheiden, das ist aber schon ziemlich an den Haaren herbei gezogen). Auch hier haben einige größere Gemeinschaften in ihren Verpflichtungserklärungen ua "Scientology-Freiheit" vorgesehen. Auch eine sehr unglückliche Variante.

Die Gewerkschaftskiste 3 hat auch Ausnahmen, und zwar für führende Gewerkschaftsmitglieder. Diese Ausnahmen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die "Verheiratet-Frage" an sich ist sicher ok, allerdings sollte - ebenfalls Urteile im Netz - der Hintergrund dieser Frage nicht erlaubt sein, da geht es nämlich um Familienplanung - und genau das darf nicht gefragt werden.

Fazit: Ich finde die Frage mies - und nur schwer zu beantworten. Aus meiner Sicht des Bewerbunsgberaters nicht zulässig!!!

Dagegen lügen viele bei ihren Gehaltsvorstellungen - zumindest wenn man den Threads hier glauben darf

(...)

hab hier was gefunden, steht alles drin.

ich könnt mir gut vorstellen, dass die ihl die frage nicht wertet.

http://www.ra-kassing.de/download/BEWERB.DOC

Nach was darf der Arbeitgeber nicht fragen:

Religion:

Wer an was glaubt oder auch nicht - das geht grundsätzlich niemanden etwas an. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Glaube im auszuübenden Beruf eine Rolle spielt. ...

Personenstand:

Ob jemand heiraten will, schon ver-heiratet ist oder in nichtehelicher Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, ist seine Privatsache. Danach darf der Chef nicht fragen. ...

Gewerkschaft:

Ob der neue Arbeitnehmer in der Ge-werkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach-dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleichbehandeln muß, muß er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarif-partner oder nicht. Außerdem garan-tiert das Grundgesetz jedem die Koa-litionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausge-schlossen würden.

Vorstrafen:

Nach Vorstrafen darf der Chef fragen - aber nur nach einschlägigen, also solchen, aus denen sich ein Verhalten ergibt, das für den Job schädlich sein könnte.

Der Kraftfahrer muß auf die Frage nach Vorstrafen also Auskunft über Verkehrsdelikte, nicht aber über sei-nen letzten Bankraub geben, der Kas-sierer muß die Wahrheit über seine Vermögensdelikte sagen (Diebstahl, Betrug etc.), darf aber seine Trun-kenheitsfahrten und Wirtshausschlä-gereien verschweigen.

Wo muss der AN nicht die wahrheit sagen:

Vorstrafen:

Über Vorstrafen muß der Arbeitneh-mer Auskunft geben, wenn Sie ein-schlägig sind. Über laufende Ermitt-lungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind, ArbG Münster, 3 Ca 1459/92

mehr steht jetzt auch nicht drin, also man könnte bei der IHK durchaus einspruch einlegen, da die fragestellung nicht eindeutig war.

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