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Wenn durchgefallen - Was muss wiederholt werden ?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Jo, tach auch !

Ich hatte Dienstag auch meine Prüfung (Fisi) bei der IHK Kiel.

Meine Prüfung lief eher mäßig, besonders in der GH1. Wegen der für mich extrem kanppen Zeit hatte ich für die letzten beiden Arbeitsschritte nur ein paar Minuten Zeit > Antworten zum Englischtext einfach hingekritzelt ohne den Text noch groß lesen zu können und in Aufgabe 6 das Struktogramm innerhalb von ca. 20sek gelöst um wenigstens evt. Teilpunkte zu bekommen. Zu den VPN-Protokollen konnte ich auch nicht viel sagen...zu anderen Sachen dagegen ein wenig mehr.

GH2 war gut und dürfte so zw. 70-85% sein, WiSo war einfach und dürfte so zw. 85-100pkt geben.

Nun meine Frage:

Wenn ich in GH1 tatsächlich ´ne 6 geschafft haben sollte, bin ich ja sofort durchgefallen und muss in 6 Monaten nochmal ran. Muss ich in diesem Fall a l l e Prüfungsteile wiederholen, oder nur die, welche ich nicht bestanden habe (also GH1)? Würde mich echt interessieren, denn wenn ich alle Prüfungsteile wiederholen müsste, werde ich mich wohl erschießen...!

P.S. Auf DER Prüfungspage war ich schon, konnte aber keine richtige Antwort finden.

Gruß

Stephan

Soweit ich weiss mußt du nur den Teil wiederholen, in dem du nicht bestanden hast, sprich die GH1. Dazu gibts auch schon viele Themen hier, schau mal in der Suche.

Hab schon a l l e Threads durchgelesen. Leider sagt hier jeder was anderes...:confused:

diese regelung steht auf der anmeldung zur prüfung (von wegen anzurechnende prüfungsteile bei wiederholungsprüfungen)

frag am besten mal deinen ausbilder, ob er für dich auf der anmeldung nachschaut!

ansonsten ruf deine zuständige IHK an ;)

Außerdem hast Du immer noch die Möglichkeit, wenn Du im GH1 mind die 30% geschafft hast, mit einer mündlichen Prüfung, durch die Prüfung zu kommen!

Einzige Vorraussetzung dazu: Du mußt in allen Teilen zusammengerechnet mind. die 50% geschafft haben.

Ja, das ist mir schon klar. aber laut uli´s prüfungsrechner kann ich keine nachprüfung machen, da ich in wipo zw. 1-2 und gh2 zw. 3-2 liegen werde. hauptsache ich habe meine 30% in gh1 - der rest ist mir völlig latte....:marine

gruß

stephan

hi!

habe mich gerade gestern erst von unserem ihk-zustaendigen (kassel) belehren lassen:

- hast du in einem der teile unter 30%, so musst du nochmal in den schriftlichen test. du kannst aber auf vorherigen antrag die noten der anderen teile uebernehmen (lassen).

- hast du in teil 1 und teil 2 jeweils mindestens 30%, aber in teil 1 und 2 zusammen keine 50%, dann kannst du auch eine muendliche nachpruefung machen, wobei damit zu rechnen waere, dass du vor allem zu dem teil befragt wuerdest, in dem du besonders schlecht abgeschnitten hast.

AFAIK behandelt das die zuständige IHK Stelle per se.

Soll heissen, die IHK München lässt die gesamte schriftliche Prüfung wiederholen, während die IHK Augsburg nur den Teil wiederholen lässt, den du nicht bestanden hast.

Erkundige dich am besten selber, ich hab keine Ahnung, was die IHK Kiel macht.

Am besten, du hast alles bestanden, dann ist es eh egal.

Flo

naja, ich werde da montag mal anrufen und mich erkundigen...

aber wie übel wäre das denn, wenn ich z.b. wipo 1-2, gh2 2-3 und dann wg. gh1 alles wiederholen müsste ??? oh no ! das muss echt nicht sein !

ich werde hier dann kurz eine info reinschreiben, damit vielleicht auch anderen damit gedient ist...

gruß

stephan

moin, habe heute morgen bei der ihk-kiel angerufen und folgende mitteilung erhalten:

wenn man - so wie evt. ich - in gh1 geloost (evt.6) aber in den anderen prüfungsteilen gh2 (2-3) und wipo (1-2) mehr gerafft hat, ist nur der teil nachzuholen, den man nicht bestanden hat. allerdings muss dies auf antrag des prüflings geschehen.

eine nachprüfung (mündliche ergänzungsprüfung) kommt in diesem speziellen fall (auch wenn ich in gh1 noch ´ne5 habe) nicht in betracht, da die anderen noten dann zu gut sind und ich dann eh bestanden habe.

das alles gilt wie gesagt für die ihk-kiel.

gruß

stephan

also bei uns haben auch die mitarbeiter des prüfungsunternehmens gesagt dass man dann nur den teil nachholen muss den man nicht bestanden hat.

Ob man da dann einen antrag stellen muss weiß ich leider nicht genau...

aber man kann ja auch noch eine mündilche ergänzungsprüfung machen....

Original geschrieben von mwichmann

also bei uns haben auch die mitarbeiter des prüfungsunternehmens gesagt dass man dann nur den teil nachholen muss den man nicht bestanden hat.

Ob man da dann einen antrag stellen muss weiß ich leider nicht genau...

aber man kann ja auch noch eine mündilche ergänzungsprüfung machen....

...aber nur, wenn die anderen noten nicht zu gut sind...(so wie bei mir...). wenn du in gh1 verhaust, in gh2 zw. 2-3 und wipo 1-2 hast, hast du k e i n e möglichkeit, in die mündliche prüfung zu kommen.

gruß

stephan

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